Samstag, 14. Juni 2014

Makulierung macht Bücher zu Klopapier



Business Bunny Teil 6
Makulierung klingt lustig.
Es bedeutet aber vernichten.
Ist also gar nicht so lustig wie es klingt. 

§ 9
Verramschung, Makulierung
2.
Erweist sich auch ein Absatz zum Ramschpreis als nicht durchführbar, kann der Verlag die Restauflage makulieren.

 Makuliert werden also Bücher, wenn durch ihre Verramschung kein nennenswerter Absatz mehr erfolgt ist. Was genau ein nennenswerter Absatz ist, wird im Vertrag leider nicht spezifiziert.
Man kann aber davon ausgehen, dass alle Bücher, die Verramscht wurden, kurz danach Makuliert werden.

Mit anderen Worten, sie kommen ins Altpapier.
Das sind pro Jahr mehrere tausend Tonnen Bücher. Eine ziemliche Verschwendung.  
Der Autor Nicol Ljubic hat sich das mal angesehen und ist zu dem Recyclinghof gefahren, auf dem die 1700 Restexemplare seines Debutromanes geschreddert wurden. Aus der Zellulose wird dann Dämmmaterial für Neubauten hergestellt oder Klopapier. So gesehen sah Ljubic darin noch etwas Gutes: „Mein Buch wird das Weltklima verbessern.“
Denk daran, wenn du dir das nächste Mal den Arsch abwischt, es könnte an einem Ken Follet sein. 

§ 9.3.
Der Verlag ist verpflichtet, den Autor vor einer beabsichtigten Verramschung bzw. Makulierung zu informieren. Der Autor hat das Recht, durch einseitige Erklärung die noch vorhandene Restauflage bei beabsichtigter Verramschung zum Ramschpreis abzüglich des Prozentsatzes seiner Beteiligung und bei beabsichtigter Makulierung unentgeltlich - ganz oder teilweise – ab Lager zu übernehmen. Bei beabsichtigter Verramschung kann das Übernahmerecht nur bezüglich der gesamten noch vorhandenen Restauflage ausgeübt werden. 

Manche Verträge wollen den Autor zwingen, im Falle einer Verramschung die gesamte Restauflage kostenpflichtig abzunehmen, wenn er nur ein paar Exemplare will. Besser man legt fest, dass der Autor auch eine Teilmenge der Restauflage erwerben darf. Diese darf er auf Lesungen oder in Eigeninitiative verkaufen – jedoch nicht zum Schnäppchenpreis, es gilt noch immer die Buchpreisbindung. (Absurd, nicht wahr?)

Nur weil ein Werk makuliert wurde, heißt das aber nicht, dass der Verlagsvertrag aufgehoben ist. Der Vertrag gilt noch immer bis zum Ende des darin festgelegten Zeitraumes, also evtl. bis zum Ende des gesetzlichen Urheberrechts (sprich 70 Jahre nach dem Tod des Autors).

Soll der Vertrag mit der Makulierung automatisch enden, so sollte dies ausdrücklich im Vertrag festgehalten werden.

Das makulierte Werk gilt nun bei Buchhändlern als „vergriffen“ und kann von Lesern nicht mehr geordert werden.

Der Autor darf das Werk auch nicht auf eigene Faust (zum Beispiel über einen Print-on-demand-Anbieter oder als Ebook) herausbringen, denn die Rechte liegen noch immer beim Verlag.


Was er aber machen kann, ist seine Verwertungsrechte vom Verlag zurückzufordern, da der Verlag ja nun nicht mehr seiner (vertraglichen) Pflicht zur „Vervielfältigung und Verbreitung“ des Werkes nachkommt.

Wie man so einen Rechterückruf angeht, erklärt Meiner Einer beim nächsten Mal oder liest nach in meinem Ebook "Verlagsverträge für Autoren - verhandeln und verstehen".

Bis dahin, seid nett zu eurem Klopapier.



Donnerstag, 29. Mai 2014

Verramschung passiert jedem




Business Bunny Teil 5
Was passiert mit meinem Buch, wenn es nicht auf den Bestsellerlisten landet?
Ja, wenn es vielleicht sogar überhaupt so keiner kaufen will? (Weil gerade Hundertjährige, die aus dem Fenster steigen in sind…)



Ein Buch das sich nicht gut verkauft, wird von den Buchhändlern an die Verlage zurückgegeben, dies sind dann die sog. Remittenden, denn Buchhändler kaufen auf Kommission. Diese Tatsache an sich ist schon einmal bemerkenswert, denn welchem Händler, der mit nicht verderblicher Ware handelt, wird Kommission gewährt? Für die Buchhandelsketten bedeutet das, dass sie gefahrlos ihre Verkaufsräume und Lagerbestände vollknallen können, ohne kalkulieren zu müssen. Was sich innerhalb von wenigen Wochen nicht verkauft, wird zurückgeschickt und durch neue Titel ersetzt. Der Verlag hat eine Vereinbarung, die Titel anstandslos zurückzunehmen – und beim Autor zieht er die nicht verkauften Exemplare von den zuvor in Rechnung gestellten wieder ab. Auf der Abrechnung erscheinen diese dann als ein unhübsches Minus.

Manche Verlage behalten sogar ein Drittel des Vorschusses ein, um mit evtl. zukünftigen Remittenden zu verrechnen (sog. Advance against returns).
Die Anzahl der zurückgesendeten, nicht verkauften Exemplare ist sehr hoch, sie liegt bei 30 – 50 %. Das bedeutet, das für beinahe jedes verkaufte Buch, ein weiteres remittiert wird, oder anders ausgedrückt: es müssen zwei Bücher produziert werden, um eines zu verkaufen.

Die Verlage können sich die Remittenden ins Lager stellen und versuchen, sie über andere Kanäle weiterzuverkaufen, über Grossisten oder Antiquariate. Wenn dies aber auch nicht funktioniert, werden sie das Buch verramschen. 
Verramschen bedeutet: die Buchpreisbindung wird aufgehoben und das Buch kommt als Sonderangebot auf den Markt (sprich: auf den Grabbeltisch.) Ein Händler darf nicht von sich aus verramschen, das darf nur der Verlag. Das hat absurderweise zur Folge, das die Paletten mit Büchern erst zum Verlag gekarrt werden, bevor sie wieder (mit neuem Preis versehen) an denselben Händler zurückgeschickt werden.
Ökonomisch ein Albtraum. 

Wann es zu einer Verramschung kommen darf, wird im Verlagsvertrag geregelt. 
Im Normvertrag steht unter § 9 Verramschung, Makulierung:

Der Verlag kann die gedruckten Ausgaben des Werkes verramschen, wenn der Verkauf in zwei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren unter.... Exemplaren pro Jahr gelegen hat. Am Erlös ist der Autor in Höhe seines sich aus § 4 Absatz 2 ergebenden Grundhonorarprozentsatzes beteiligt.


Hier gibt es also drei Punkte für den Autor zu verhandeln: 1. Der Zeitraum, in dem es zu einer Verramschung kommen darf (2 aufeinanderfolgende Kalenderjahre laut Normvertrag. Manche Verträge drücken dies auf 18 Monate runter. Unter 18 Monate sollte es aber auf keinen Fall liegen) und 2. ab wie vielen Exemplaren es zur Verramschung kommt.
100 Exemplare sind da ein ungefährer Richtwert, aber man sollte bedenken, dass 100 Exemplare pro Jahr für einen Roman eines bekannten Bestsellerautors wenig sein können (es also lange dauert, bis er unter diese Marke rutscht), für ein teures Fachbuch zu einem Spezialgebiet aber viel. Die Anzahl sollte im realistischen Verhältnis zur Auflage und zum Ladenpreis stehen.
Und natürlich 3. mit wie viel Prozent der Autor am Erlös der verbilligten Exemplare beteiligt wird.

Achtung: Bei Remittenden handelt es sich nicht um Mängelexemplare, denn an den Büchern liegt ja kein Mangel vor.

Ein Exemplar einfach als Mängelexemplar zu stempeln, obwohl es keinen äußerlichen Mangel hat, ist illegal. Manche Verlage benutzen diesen Trick, um eine Restauflage loszuwerden. Aber um ein Mängelexemplar handelt es sich nur, wenn tatsächlich ein Schaden an dem Buch vorliegt. Dann darf die Buchpreisbindung aufgehoben werden und das beschädigte Buch billiger verkauft werden. (siehe: http://www.boersenblatt.net/631417/ )
Die Aufhebung der Buchpreisbindung muss veröffentlicht werden. In aller Regel geschieht das in den 'gelben Seiten' des Börsenblatts. Entscheidend dabei ist, dass alle Händler, die ein Buch eventuell auf Lager haben, davon Kenntnis nehmen können, denn da es eine Buchpreisbindung gibt, gilt diese für alle Händler.


§9.2.

Erweist sich auch ein Absatz zum Ramschpreis als nicht durchführbar, kann der Verlag die Restauflage makulieren.


Makulieren ist ein lustiges Wort, findet das Literaturkaninchen.
Was dahinter steckt, ist aber weniger lustig.
Darüber sprechen wir dann man lieber beim nächsten Mal.


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Mittwoch, 14. Mai 2014

Geldregen in Raten


 
Business Bunny Teil 4



Wenn Neuautoren also üblicherweise einen Vorschuß in der Höhe von 3000 bis 10.000 € bekommen, dann ist natürlich klar, dass man davon nur schwer leben kann. 
Wie sieht es aber bei einem Vorschuß in sechsstelliger Höhe aus, einem von diesen Traum-Vorschüssen, von denen wir immer wieder lesen, dass ein hoffnungsvoller Nachwuchsautor ihn erhalten hat. Der Glückspilz hat doch wohl ausgesorgt.
(Und so ein Glückspilz wäre Deiner Einer auch ganz gerne.)

Gehen wir mal davon aus, Deiner Einer hat dieses Killer-Manuskript geschrieben, alle reißen sich drum und Random House ruft dich an und bietet dir 100.000,- €.
Hunderttausend Euro !
So einen Haufen Kohle. Selbst wenn man einberechnet, dass du vielleicht ein ganzes Jahr an diesem Manuskript geschrieben und ein weiteres halbes damit verbracht, bis du eine Agentur und einen Verlag gefunden hast, so sind 100.000,- € doch immer noch ziemlich viel Geld.
Aber so was von.
Du unterschreibst den Vertrag und wartest freudig auf den Scheck, denn du willst aus deiner engen Ein-Zimmer-Bruchbude ausziehen, ein Haus kaufen, ein Cabrio und einen Pelzmantel. Ok, dafür reichen die 100.000 € vielleicht noch nicht ganz, aber Hey! es ist ja nur der Vorschuß, da kommen dann ja später noch ganz viele Tantiemen dazu, wenn das Ding erstmal ein Bestseller ist.
Der Vertrag ist unterschrieben und der langersehnte Scheck flattert ins Haus, aber er ist nur über 25.000,- €. (21.000,- €, weil du einen Agenten hast.)
Hä?
Die meißten Verlage (und ganz bestimmt die, die Vorschüsse über eine so große Summe zahlen) schließen Verträge ab, in denen steht, dass der Vorschuß in vier Raten ausgezahlt wird:
Rate 1 bei Vertragsabschluß
Rate 2 bei Manuskriptablieferung
Rate 3 bei Erscheinen des Hardcovers
und Rate 4 bei Erscheinen des Taschenbuches.

Dein Manuskript ist ja aber bereits fertig gestellt, denkst du, es ist überarbeitet und poliert, wurde Testlesern vorgelegt und feingeschliffen (Hey! Du hast ein ganzes Jahr daran gearbeitet! Natürlich ist es fertig!) aber leider sehen deine Lektoren von Random House das anders und verlangen ein paar Änderungen. Das Lektorat beginnt und der Prozess zieht sich hin. Es fallen mehrere Überarbeitungen an, bis das Manuskript endlich akzeptiert wird und ins Korrektorat und schließlich zum Satz weitergereicht wird. Erst dann, sehr viele Monate und einige nervenaufreibende Emails später, als die Druckfreigabe erteilt wird, trudelt ein weiterer Scheck über 25.000,- € in deiner Einzimmerbude ein. (21.000,- €, da du einen Agenten hast.) Den ersten Scheck hast du inzwischen verpulvert.
Bis das Hardcover dann tatsächlich erscheint, vergeht noch einmal viel Zeit und das Taschenbuch ist noch in weiter Ferne. Deine ersten beiden Schecks hast du längst für Miete und Lebensunterhalt ausgegeben. Steuern musstest du auch zahlen. Und die Anfahrtskosten für all die Lesungen, öffentlichen Auftritte und Kasperkram, den du machen musst, um den Verkauf deines Buches anzukurbeln. Und du kapierst: Die Auszahlung des gesamten Vorschusses wird sich locker über einen Zeitraum von vier Jahren erstrecken. In dieser Zeit erhältst du keine weiteren Tantiemen.
Cheryl Strayed schreibt über diese Erfahrung im Magazin „Scratch“:

„So I sold my book for $100,000, and what I received was a check for about $21,000 a year over the course of four years, and I paid a third of that to the IRS. Don't get me wrong, the book deal helped a lot—it was like getting a grant every year for four years. But it wasn't enough to live off. So, I guess it was a humbling lesson!”

(Lest das komplette Interview, es kann sein, dass der Artikel nur für einen begrenzten Zeitraum kostenlos ist.) Der Fairness halber muss man dazu sagen, dass Cheryl Strayed bereits Schulden angehäuft hatte, als sie den Vorschuß bekam, und es ihr deshalb schwer fiel, ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Für so manchen von uns wäre ein (Zusatz-) Einkommen von 21.000,- € im Jahr eine feine Sache, zumal wenn man schuldenfrei ist und weiterhin einer Berufstätigkeit neben dem Schreiben nachkommt.
Schwierig wird es aber, wenn das Schreiben die Haupteinnahmequelle sein soll und nicht noch ein „Brotberuf“ vorhanden ist, der Miete und Lebenskosten deckt. Dann bleibt einem Autor nur übrig, mehrere Eisen im Feuer zu haben, sprich mehrere Bücher, Artikel, Kurzgeschichten und vielleicht noch zu unterrichten oder als Lektor zu arbeiten. Und er sollte lernen, mit seinen Verwertungsrechten klug umzugehen. (Darüber werden wir noch sprechen).

Ja, aber ich habe doch dieses Killer-Manuskript für das mir Random House 100.000 € gezahlt hat, damit lande ich auf den Bestsellerlisten und werde reich!

Leider sind auch Bestseller keine Garantie für Reichtum. In einem Blogpost von Christoph Hardebusch gibt es ein sehr schönes Beispiel für einen solchen Fall. Die Urban Fantasy Autorin Lynn Viehl hat es 2009 mit ihrem Buch „Twilight Fall“ auf Platz 19 der New York Times Bestsellerliste geschafft. Und da sollte man doch annehmen, dass der Rubel zumindest bei ihr rollt.
Leider nicht.
Sie hatte einen Vorschuß von 50.000 $ erhalten. Von den 50.000 $ bekam sie nach Abzug aller Steuern etwa 26.000 $ Nettoeinkommen. Das Buch hatte eine Startauflage von 88.500 Exemplaren, wovon 64.925 Exemplare verkauft wurden, was Einnahmen von 40.484 $ ergeben würden. Da der Verlag aber ein Drittel der Tantiemen einbehielt, um sie mit etwaigen zukünftigen Remittenden zu verrechnen, blieben für die Autorin nur 27.721 $. Somit wurde der Vorschuß nicht erreicht und die Bestsellerautorin bekam 0,- $. Erst elf Monate später erhielt sie die nächste Abrechnung. Es wurden weitere 7,350 Exemplare verkauft (nach Abzug der Remittenden) und somit 4698,12 $ gutgeschrieben. Bis der Vorschuß endlich eingefahren sein würde, würde es schätzungsweise noch ein weiteres Jahr dauern – vielleicht auch nie.
Wahrscheinlicher ist, dass Lynn Viehl niemals mehr als die 26.000 $ für ihren Bestsellertitel erhalten hat.

Ein Haus hat sie sich davon wohl nicht kaufen können.
Aber vielleicht einen Pelzmantel.
Nur, der macht ohne Cabrio gar keinen Spaß…

Lest hier weiter: Verramschung passiert jedem.

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Freitag, 25. April 2014

Je höher der Vorschuß desto höher die Erwartungen


Business Bunny Teil 3





Du hast also dieses tolle Manuskript geschrieben und es entweder über eine Agentur oder auf eigene Faust Verlagen angeboten.

Und nun will ein Verlag es haben. Der Verlag macht dir ein Angebot, sie wollen dir für deinen Krimi einen Vorschuß von 3000,- € zahlen.
Du freust dich natürlich.
Da meldet sich aber noch ein anderer Verlag, sie wollen deinen Krimi ebenfalls herausbringen und bieten dir sogar 5000,- € Vorschuß.
Du machst vor Freude einen Luftsprung. Du meldest dich beim ersten Verlag und erzählst ihm von dem besseren Angebot. Diese ziehen mit und bieten dir nun anstatt der ursprünglichen 3000,- € sogar 6000,- €.
Das wird ja immer besser, denkst du und meldest dich bei Verlag Nr 2 und berichtest ihnen von dem erhöhten Angebot. Verlag Nr 2 legt noch einen drauf und bietet dir im Gegenzug nun 10.000 €. Bei dieser Summe muss Verlag Nr 1 abdanken; sie können nicht mehr zahlen als die gebotenen 6000,- €.
Du nimmst von Verlag Nr 2 die 10.000 € und reibst dir die Hände.
Du hast deinen Vorschuß mal eben verdreifacht.

Aber ist das gut? 

Vorschüsse sind an Startauflagen gekoppelt. 

Wie in der Rechnung beim letzten Mal gezeigt, müssen mehr Bücher verkauft werden, um einen höheren Vorschuß wieder einzuspielen. Wenn der Verlag also einen besonders hohen Vorschuß bietet, heißt das, er hat hohe Erwartungen an das Buch und glaubt, es in einer hohen Auflage verkaufen zu können. Je mehr er im Vorwege dem Autor gezahlt hat, desto mehr wird er sich ins Zeug legen, diese Kosten wieder einzuspielen, in dem er z.B. mehr Werbung für diesen Titel macht.

Hohe Erwartungen des Verlages bedeuten eine höhere Aufmerksamkeit.
Man erhält mehr Sorgfalt im Lektorat, mehr Platz in den Vorschauen, mehr Budget beim Marketing.
Was aber, wenn das Buch trotz allem sich nicht gut verkauft?
Dann bedeutet das einen umso höheren Verlust für den Verlag.
Bleibt ein Autor hinter den hohen Erwartungen zurück, bedeutet das zwar nicht, dass sie nie wieder ein Werk von ihm veröffentlichen werden. Aber sie werden Probleme haben, ein Werk desselben Autors den Buchhändlern noch einmal schmackhaft zu machen. Bedenke, nicht nur der Verlag muss von deinem Werk überzeugt sein, sondern auch die Buchhändler: Dein Debut sollte ursprünglich mit einer kleineren Auflage starten, doch weil die Vorschüsse hochgepokert wurden, wurde die Startauflage verdoppelt und diese doppelte Menge an Büchern muss nun an die Buchhändler verteilt werden. Diese stellen sich das Werk in die Regale, weil sie auf den Verlag hören und ihm glauben, diese Neuentdeckung sei der Renner. Aber die Leser greifen vielleicht nicht zu, dein Werk blieb in den Regalen liegen und der Buchhändler hat einen Stapel unverkaufter Bücher, den er an den Verlag zurückschickt, der sie wiederum einlagert (oder vernichtet). Für alle Beteiligten entstehen also erhöhte Kosten.
Und Enttäuschungen.
Neben den Wunden für dein Ego ist dabei am allerschlimmsten: die Buchhändler haben das Vertrauen darin verloren, dass sich Bücher von dir gut verkaufen und werden beim nächsten Mal weniger Exemplare in sein Regal stellen wollen (vielleicht nur noch ein einziges und das mit dem Buchrücken zum Kunden) – oder sogar ganz abwinken.

Der Autor durfte zwar seinen hohen Vorschuß von 10.000 € behalten, aber er hat dem Absatz (und der Sichtbarkeit) seiner nächsten Bücher deutlich geschadet.

Wäre er bei einem kleineren Vorschuß und einer kleineren Startauflage geblieben, so hätte er vielleicht die gesamte Auflage verkauft, es wäre nachgedruckt worden und er hätte dem Verlag nicht nur seinen Vorschuß wieder eingespielt, sondern evtl. sogar übertroffen.
Wie bereits erwähnt: Sehr viele Bücher holen ihren Vorschuß nicht wieder ein.
Deswegen sind die Bücher, die es tun, die Helden.

Sie gelten als echte Erfolge und der Verlag wird einem Autor, der die Erwartungen übertroffen hat, beim nächsten Mal bessere Konditionen (mehr Marketingbudget, mehr Prozente, höhere Auflagen) anbieten und auch die Buchhändler werden sich vom Nachfolger mehr Exemplare ins Regal stellen wollen, anstatt weniger, da sie das erste Buch dieses Autors gut verkauft haben und evtl. sogar nachbestellen mussten, anstatt zurückzugeben. 

Startauflagen werden vom Verlag genauestens kalkuliert. 

Rät das Business Bunny also dazu, die Angebote mit kleinerem Vorschuß anzunehmen?
Nein.
Ein zu kleiner Vorschuß ist auch nicht gut.

Bücher mit kleiner Startauflage bedeuten, der Verlag setzt keine großen Hoffnungen in den Titel, das bedeutet, er wird auch keine Werbung veranstalten, keine extra Lektoratsrunde finanzieren, nur wenig Platz in den Verlagsvorschauen für diesen Titel bereit stellen, und sich keine Mühe geben, Buchhändlern den Titel schmackhaft zu machen …
Eine zu kleine Auflage bedeutet, der Verlag glaubt nicht an dich.
Es bedeutet, du bist nur ein kleiner Titel von vielen und entweder schwimmst du von alleine oder du gehst sang und klanglos im Meer der vielen Neuerscheinungen unter.

Neben dem gebotenen Vorschuß sollte ein Autor bei der Verlagswahl also eine Reihe anderer Faktoren berücksichtigen: Wie wohl fühlt er sich bei dem Verlag, wie wird er behandelt, wie gut passt sein Titel in das Programm, wie viele ähnliche Konkurrenztitel wird es gleichzeitig geben, wie schätzt er die Zusammenarbeit mit den Lektoren ein, wie gut ist die Qualität der Bücher, wie namhaft der Verlag ect.
Geld ist eben nicht immer alles.

So du denn einmal in der beneidenswerten Lage sein wirst, mit mehreren Verlagen über dein Werk verhandeln zu können, so solltest du zwar gute Konditionen für dich herausschlagen – aber nicht unbedingt den Vorschuß in die Höhe treiben.
Ratsamer wären ein kleiner Vorschuß und kleinere Startauflage, aber dafür höhere Tantiemen,  ein höheres Werbebudget, ein prominenter Platz in den Vorschauen, eine Platzierung als Spitzentitel, vom Verlag organisierte Lesungen ect.

Das alles ist verhandelbar.
Und zahlt sich am Ende evtl. mehr aus, als ein einmaliges Garantiehonorar.

Weiter geht es hier: Geldregen in Raten.

Das Ebook zum Thema: "Verlagsverträge für Autoren - verstehen und verhandeln" vom Literaturkaninchen.

Sonntag, 6. April 2014

Den Vorschuß darfst du behalten


Business Bunny Teil 2


So, du hast also ein feines Buch geschrieben und ein Verlag will ihn veröffentlichen. 
Dann zahlt der Verlag dir einen Vorschuß. Und den Vorschuß darfst du in jedem Fall behalten. Selbst wenn sich das Buch schlecht verkauft und das Geld niemals wieder einspielt.
Der Vorschuß ist also ein vom Verlag gezahltes Garantiehonorar; der Verlag geht somit das Risiko ein, einen Verlust mit deinem Buch zu machen.
Im Gegenzug erhält der Autor aber erst Tantiemen, wenn der Vorschuß eingefahren wurde. Das bedeutet, dass er so lange kein Geld erhält, bis das Buch sich oft genug verkauft hat, und wenn das Buch sich nicht genug verkauft, sieht der Autor nie wieder weitere Kohle.
Nehmen wir das Beispiel vom letzten Mal:
Ein Autor erhält einen Vertrag für seinen Krimi, der für 10,- Euro als Taschenbuch im Laden herauskommen soll, mit 6% Tantiemen, also 56 Cent pro verkauftem Exemplar.
Der Verlag zahlt dem Autor einen Vorschuß von 3000,- Euro.
Der Autor kassiert das Geld, aber es müssen erst 5357 Exemplare verkauft worden sein, bevor er auch nur einen weiteren Cent erhält. Geht das 5358zigste Exemplar über den Ladentisch, so erhält der Autor weitere 56 Cent.
Natürlich nicht sofort. Die Tantiemen für weitere verkaufte Exemplare erhält er erst nach einem vorher festgelegten Abrechnungszeitraum von einem oder einem halben Jahr.


Der Vorschuß ist selten mehr als die Hälfte oder Zweidrittel von dem, was der Verleger glaubt, verkaufen zu können. Das bedeutet, wenn er einen Vorschuß von 3000,- Euro bietet, und glaubt 5000 Exemplare verkaufen zu können, dann geht er davon aus, dass eigentlich 10.000 bis 15.000 Exemplare von dem Buch verkauft werden können. Doch dem Autor sofort 6000,- / 9000,- Euro in die Hand zu drücken, ist ein zu hohes Risiko. Er zahlt erst einmal 3000,- und wartet ab, wie es läuft.
Der Autor dagegen hat diese 3000,- Euro garantiert in der Tasche. Sollte das Buch hinter alle Erwartungen zurückfallen und sich nur 2000 Exemplare verkaufen, so kann er den Vorschuß dennoch behalten.
Den Verlust trägt der Verlag.


Verlage gehen also ein Risiko ein, besonders wenn sie unbekannte Neuautoren unter Vertrag nehmen.
Sehr viele Bücher spielen ihren Vorschuß nicht wieder ein.
Dieser Verlust muss von anderen Büchern des Verlages ausgeglichen werden. Ein Bestsellerautor finanziert also gefloppte Neuautoren mit.
Um das Risiko gering zu halten, sind die Vorschüsse in den letzten Jahren immer kleiner geworden.
Ein Kleinverlag kann in den meisten Fällen gar nicht erst einen Vorschuß zahlen.

Für einen Autor ist es aber natürlich attraktiv, ein garantiertes Honorar zu erhalten, und in den Verhandlungen vor Vertragsabschluß könnte er dazu neigen, (mit Hilfe eines Agenten) einen möglichst hohen Vorschuß herauszuschlagen. Z. B. weil sein Buch so super ist, dass zwei oder mehr Verlage sich für das Buch interessieren und nun Angebote machen. Bei manchen Büchern kann es zu einer regelrechten Auktion kommen, bei der die Verlage sich gegenseitig mit den Vorschüssen überbieten.
Das klingt zwar toll (und ist gut fürs Ego) ist für den Autor aber nicht immer unbedingt das Beste, was ihm passieren kann.

Warum das so ist, warum es gefährlich sein kann, einen Vorschuß hochzupokern, und warum kleinere Vorschüsse mitunter besser sind, das erfahrt ihr beim nächsten Mal, wenn es heißt: 
Je höher der Vorschuß desto höher die Erwartungen

Das Ebook zum Thema: "Verlagsverträge für Autoren - verhandeln und verstehen".