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Mittwoch, 13. August 2014

Urheberrecht, Ghostwriter und Auftragsarbeiten


Business Bunny Teil 9



Was gibt es beim Urheberrecht zu beachten, wenn man Auftragsarbeiten (z.B. als Ghostwriter) annimmt ?
Das Urheberrecht verbleibt immer beim Autor, die Verwertungsrechte sind es, die „verkauft“ werden (für einen bestimmten Zeitraum in einer bestimmten Verwertungsform lizensiert, siehe Business Bunny Teil 8.) Das bedeutet, dass der Autor bestimmt, wo und in welcher Form sein Werk erscheint, ob sein Werk bearbeitet werden darf (z.B. gekürzt oder erweitert für eine Sonderausgabe) umgeschrieben (z.B. für eine Drehbuchversion) und ob seine Figuren, Welten und Handlungsstränge weitergesponnen und an andere Autoren vergeben werden dürfen (z.B. für eine Comicserie, die auf dem Werk beruht.)

Für jede dieser Bearbeitungen muss der Autor um Erlaubnis gefragt werden und der Vertrag legt fest, in welcher Höhe er an den daraus erzielten Einnahmen beteiligt wird. Daher ist es nicht nur wichtig, im Vertrag festzulegen, welche Haupt- und welche Nebenrechte abgetreten werden, sondern auch, wie diese vergütet werden und zu guter Letzt ob und wie diese Rechte zurückerlangt werden können (z.B. nach einem festgelegten Zeitraum von vielleicht 5 Jahren oder nach Makulierung und Verramschung, siehe Business Bunny Teil 5.)

Anders sieht es aber aus, wenn es sich bei dem Werk um eine Auftragsarbeit handelt.
Manche Romane, vor allem Serien aber auch Sachbücher, werden von Verlagen in Auftrag gegeben. Die Autoren werden engagiert, das Werk unter spezifischen Vorgaben und in einer bestimmten Zeit zu verfassen. Die Verlage übernehmen die Koordination dieser Werke entweder selbst oder engagieren einen „Book Packager.“
(Book waaas? Hatte den Begriff zuvor auch noch nicht gehört. Gibs aber, guckst du hier.)
Auftragsarbeiten werden entweder als Ghostwriter verfasst, unter Pseudonym oder in seltenen Fällen auch unter dem richtigen Namen des Autors. Ob und in welcher Form der Verfasser im Werk genannt wird, wird Teil des Vertrages. 

Ein Autor, der eine Auftragsarbeit übernimmt, muss sich darauf gefasst machen, dass es sein kann, dass er sämtliche Rechte an dem Werk abtritt – einschließlich des Urheberrechts.

Aber... das Business Bunny hat doch gesagt, das Urheberrecht verbleibt immer beim Autor und kann niemandem genommen werden? Was redet der Fussel für Zeug?
Leider ist das so.

L.J. Smith ist die Autorin der „Vampire Diaries“. (Hast du bestimmt schon mal in der Glotze gesehen.) Bevor sie engagiert wurde, die Serie zu schreiben, hatte sie bereits zwei eigene Bücher in dem Genre als Hardcover veröffentlicht. Man bot ihr an, eine romantische Vampirserie für Teenager zu schreiben und sie sagte zu. Was sie nicht wusste war, dass der Vertrag ein „work-for-hire“-Vertrag war (Auftragsarbeit) und dass sie damit all ihre Rechte an der Serie, einschließlich des Urheberrechts, an den Auftraggeber (einem Book Packager names Alloy Entertainment) abgab. Die Serie kam gut an und wurde in eine Fernsehserie umgewandelt. Alles war gut, bis Alloy Entertainment eines Tages  L.J. Smith feuerte und die Serie an einen Ghostwriter übergab, der sie zu Ende schreiben sollte. (Angeblich waren sie nicht zufrieden mit der Richtung, die die Serie nahm.) L.J. Smith hatte mit Unterzeichnung des Vertrages jegliche Rechte an ihren eigenen Figuren und Welten an Alloy Entertainment übertragen. Ein Ghostwriter schreibt nun ihr Werk zu Ende und entscheidet über das Schicksal ihrer Protagonisten. Ob und wieviel Geld sie für Fortsetzungen der Serie, Bücher, Poster, T-Shirts oder Kaffeetassen erhält, ist unklar. 
(Edit: einer Quelle zu Folge ist sie weiterhin an den Einnahmen beteiligt. Künstlerisch aber hat sie kein Mitspracherecht mehr.)
 
Merchandise für dein Buch. Welcher Autor träumt nicht davon?
Als L.J. Smith den Vertrag unterschrieb, wusste sie nicht, was ein „work-for-hire“- Vertrag ist und was dieser bedeutet. ("Auftragsarbeit" oder auf Deutsch auch "Bestellvertrag" genannt.) Sie wusste nicht, was für Konsequenzen ihre Unterschrift haben würde und es kam ihr im Traum nicht in den Sinn, dass man sie jemals von ihrer eigenen, erfolgreichen Serie feuern könnte.

Seither geistert ihre Geschichte als Warnung für Autoren durchs Internet.

Versteht mich nicht falsch: Nichts ist falsch daran, eine Auftragsarbeit anzunehmen. Es gibt sogar viele gute Gründe, warum man sich auf einen solchen Deal einlassen sollte ("Vampire Diaries" machte aus L.J.Smith eine New York Times Bestseller Autorin - und auch finanziell dürfte die Serie ihr einiges eingebracht haben). Nur sollte jedem, der einen solchen Vertrag unterschreibt, bewusst sein, worauf er sich einlässt. Und gegebenenfalls einzelne Vertragsklauseln verhandeln.
Damit euch nicht dasselbe passiert, wie der Vampire Diaries Autorin.
Aber ihr wißt ja nu Bescheid.

Und die Moral von der Geschicht`?

L.J. Smith hat später ihrem Auftraggeber ein Schnippchen geschlagen.
Als Kindle Worlds 2013 seine Pforten öffnete wurden erstmals Fanfictions für Geld angeboten. Da eine Fanfiction auf den Figuren und Ideen eines anderen Autoren beruhen, verletzen diese das Urheberrecht. Manche Autoren verbieten sie daher, andere tolerieren sie, kümmern sich nicht darum oder begrüßen sie sogar, solange niemand versucht, mit ihnen Geld zu verdienen. So tummeln sich tausende von Geschichten auf Seiten wie fanfiction.net , geschrieben von Fans für Fans.Mit Kindle Worlds eröffnete Amazon erstmals aber eine Plattform auf der Fanfictions zum Verkauf angeboten werden, von Werken für die Amazon eigens dafür eine Lizenz erworben hatte. „The Vampire Diaries“ war eine der ersten Welten, in denen Fans ihre Fanfictions auf Kindle World für Geld veröffentlichen durften.
L.J. Smith sah ihre Chance.
Schon zuvor hatte sie auf ihrem Blog und auf anderen Plattformen im Internet von ihrem Schicksal berichtet, von ihrer eigenen Serie gefeuert worden zu sein, und während manche Fans (vor allem der Fernsehserie) sich nicht darum scherten, welcher Name als Autor in den Credits auftauchte, gab es andere treue Fans, die unbedingt das von der wirklichen Schöpferin ursprünglich geplante Ende der Serie zu lesen bekommen wollten. Also veröffentlichte Smith ihre bereits geplanten und bisher unveröffentlichten Fortsetzungen der Vampire Diaries Bücher auf Kindle Worlds als "fanfic based on the Vampire Diaries book series—also by L. J. Smith"  – und stieg damit sofort auf die Bestsellerliste. Auf diese Weise ist es ihr möglich, doch noch ihre Version der Geschichte an die Fans zu bringen. Und damit Geld zu verdienen. 
Happy End?
Die gesamte Geschichte gibt es hier: 

http://www.ljanesmith.net/



Samstag, 14. Juni 2014

Makulierung macht Bücher zu Klopapier



Business Bunny Teil 6
Makulierung klingt lustig.
Es bedeutet aber vernichten.
Ist also gar nicht so lustig wie es klingt. 

§ 9
Verramschung, Makulierung
2.
Erweist sich auch ein Absatz zum Ramschpreis als nicht durchführbar, kann der Verlag die Restauflage makulieren.

 Makuliert werden also Bücher, wenn durch ihre Verramschung kein nennenswerter Absatz mehr erfolgt ist. Was genau ein nennenswerter Absatz ist, wird im Vertrag leider nicht spezifiziert.
Man kann aber davon ausgehen, dass alle Bücher, die Verramscht wurden, kurz danach Makuliert werden.

Mit anderen Worten, sie kommen ins Altpapier.
Das sind pro Jahr mehrere tausend Tonnen Bücher. Eine ziemliche Verschwendung.  
Der Autor Nicol Ljubic hat sich das mal angesehen und ist zu dem Recyclinghof gefahren, auf dem die 1700 Restexemplare seines Debutromanes geschreddert wurden. Aus der Zellulose wird dann Dämmmaterial für Neubauten hergestellt oder Klopapier. So gesehen sah Ljubic darin noch etwas Gutes: „Mein Buch wird das Weltklima verbessern.“
Denk daran, wenn du dir das nächste Mal den Arsch abwischt, es könnte an einem Ken Follet sein. 

§ 9.3.
Der Verlag ist verpflichtet, den Autor vor einer beabsichtigten Verramschung bzw. Makulierung zu informieren. Der Autor hat das Recht, durch einseitige Erklärung die noch vorhandene Restauflage bei beabsichtigter Verramschung zum Ramschpreis abzüglich des Prozentsatzes seiner Beteiligung und bei beabsichtigter Makulierung unentgeltlich - ganz oder teilweise – ab Lager zu übernehmen. Bei beabsichtigter Verramschung kann das Übernahmerecht nur bezüglich der gesamten noch vorhandenen Restauflage ausgeübt werden. 

Manche Verträge wollen den Autor zwingen, im Falle einer Verramschung die gesamte Restauflage kostenpflichtig abzunehmen, wenn er nur ein paar Exemplare will. Besser man legt fest, dass der Autor auch eine Teilmenge der Restauflage erwerben darf. Diese darf er auf Lesungen oder in Eigeninitiative verkaufen – jedoch nicht zum Schnäppchenpreis, es gilt noch immer die Buchpreisbindung. (Absurd, nicht wahr?)

Nur weil ein Werk makuliert wurde, heißt das aber nicht, dass der Verlagsvertrag aufgehoben ist. Der Vertrag gilt noch immer bis zum Ende des darin festgelegten Zeitraumes, also evtl. bis zum Ende des gesetzlichen Urheberrechts (sprich 70 Jahre nach dem Tod des Autors).

Soll der Vertrag mit der Makulierung automatisch enden, so sollte dies ausdrücklich im Vertrag festgehalten werden.

Das makulierte Werk gilt nun bei Buchhändlern als „vergriffen“ und kann von Lesern nicht mehr geordert werden.

Der Autor darf das Werk auch nicht auf eigene Faust (zum Beispiel über einen Print-on-demand-Anbieter oder als Ebook) herausbringen, denn die Rechte liegen noch immer beim Verlag.


Was er aber machen kann, ist seine Verwertungsrechte vom Verlag zurückzufordern, da der Verlag ja nun nicht mehr seiner (vertraglichen) Pflicht zur „Vervielfältigung und Verbreitung“ des Werkes nachkommt.

Wie man so einen Rechterückruf angeht, erklärt Meiner Einer beim nächsten Mal oder liest nach in meinem Ebook "Verlagsverträge für Autoren - verhandeln und verstehen".

Bis dahin, seid nett zu eurem Klopapier.