Mittwoch, 29. April 2015

Ebook „Verlagsverträge für Autoren – verstehen und verhandeln“ jetzt auf Amazon!

Das Business Bunny Ebook


Hiermit endet die „Business Bunny“-Artikelreihe und Meiner Einer wird sich wieder der kreativen Seite des Schreibens widmen (Höre ich da ein Aufatmen?).

Wer aber die Hinweise in meinen Posts zum Thema „Was verdient ein Autor?“ und „Worauf muss ich beim Abschluss von Verlagsverträgen achten?“ hilfreich fand, und wem es zu unübersichtlich ist, sich durch meinen Blog zu wühlen, für den gibt es eine gute Nachricht:

Ab sofort können alle Artikel der „Business Bunny“- Reihe auf Amazon als Ebook erworben werden. 
            




Das Ebook fasst auf 100 Seiten noch einmal alles hier im Blog geschriebene zusammen und enthält zusätzliche nützliche Informationen, Adressen und Tipps.

-        Was verdient ein Autor?
-        Was sind Tantiemen, was bedeutet Vorschuss und was sind Remittenden?
-        Was muss ich beim Abschluss eines Verlagsvertrages beachten?
-        Was ist der Normvertrag und auf welche Paragrafen sollte ich achten?
-        Wie hoch ist die prozentuale Beteiligung eines Autors an einem Taschenbuch? An einem
      Hardcover?
-        Kann ich meine Audio- und Ebookrechte behalten?
Alle Fragen, die ein Autor beim Abschluss seines Vertrages mit einem Verlag hat, werden beantwortet – einfach und verständlich erklärt vom Literaturkaninchen.

Die Artikel bleiben aber auch weiterhin hier in meinem Blog und können jederzeit nachgelesen werden.

Für Leser meines Blogs hat Meiner Einer außerdem eine praktische „Checkliste zum Verhandeln von Verlagsverträgen“ zusammengestellt. Deiner Einer kann sich in den NEWSLETTER eintragen und bekommt die Checkliste bequem in sein Postfach zugeschickt, einfach Mailadresse hinterlassen.

An dieser Stelle, Danke an alle treuen Leser meines Blogs! Ich weiß Euer Auftauchen hier wirklich zu schätzen!

Wenn Euch mein Ebook gefällt und die Tipps in meinem Blog euch weitergeholfen haben, dann freut sich Meiner Einer über eine Rezension auf Amazon.

Ansonsten freue ich mich darauf, dass es hier nächsten Monat weitergeht mit dem spannenden Thema: „Wie plotte ich Serien, Trilogien oder Mehrteiler?“ in der Artikelreihe: „Das Gesetz der Serie.“

Euer Literaturkaninchen

                                                       

Dienstag, 21. April 2015

Wie verhandele ich Verlagsverträge?



Business Bunny Teil 23


Nachdem Deiner Einer sich nun durch all die Blogposts gearbeitet hat und sich bestmöglich auf seinen ersten Verlagsvertrag vorbereitet hat, bleibt die Frage:

Wie verhandele ich den Vertrag mit meinem Verlag?

Gleich vorweg sei gesagt: Keine Angst vor Verhandlungen!

Viele Autoren befürchten, es würde ein schlechtes Bild auf sie werfen, wenn sie unangebrachte Forderungen stellen, dass sie als schwierig gelten könnten oder die gute Beziehung zu ihrem Verlag oder Lektor gefährden oder sie haben gar Angst, dass der Verlag sein Angebot zur Veröffentlichung zurückziehen könnte, wenn der Autor zu viele Änderungen im Vertrag wünscht. Deswegen wünschen sich viele einen Agenten, der die Verhandlungen übernimmt und möchten ansonsten nichts mit dem Vertrag, den Honoraren und den einzelnen Klauseln zu tun haben.
Aber das ist eine Einstellung, die den Autor über kurz oder lang schädigen kann. Auch wenn man einen Agenten hat, der einen rechtlich berät und vertritt, so muss man doch immer noch verstehen, was es ist, das der Agent da für einen verhandelt hat und im Zweifelsfalle sogar eingreifen, weil man andere Klauseln oder Bedingungen wünscht, als der Agent. Der Autor ist es, der den Vertrag unterschreibt, genau wie einen Kaufvertrag zu einem Haus. Der Agent ist nur der Makler.
Im „Uschtrin Handbuch für Autorinnen und Autoren“ steht:

Ihr Vertrag regelt die Veröffentlichung Ihres Werkes, an dem sie lange gearbeitet haben. Verhandeln, verhandeln, verhandeln Sie den Vertrag! Wenn Sie verhandeln, steigen Sie in der Achtung Ihres Gegenübers, er zollt Ihnen mehr Respekt und begegnet Ihnen auf Augenhöhe. Dies ist der Anfang für ein stabiles und gutes Verhältnis zwischen Ihnen und Ihrem Verlag. Verlage leben von ihren Autoren. Und sie wissen auch, dass Sie als Autor und Autorin Rechte haben. Seien Sie sich dessen bewusst und nutzen Sie sie auch!“ * Zitat: Tobias Kiwitt „Handbuch für Autorinnen und Autoren“ S. 638,  Uschtrin Verlag 8. Auflage 2015

Der Vertrag, den der Verlag zusendet, ist ein erstes Angebot des Verlages, dass der Autor annehmen oder ablehnen kann. Nichts an einem Verlagsvertrag ist unveränderbar, alles kann verhandelt werden.

Was mache ich also, wenn ich einen Verlagsvertrag erhalte?

Zunächst einmal geht Deiner Einer ihn in Ruhe durch. Es besteht kein Grund zur Eile, Verlage arbeiten langsam und sie erwarten nicht, dass der Vertrag in den nächsten Tagen unterschrieben zurückkommt. Vertragsverhandlungen können sich über Wochen oder sogar Monate hinziehen.
Markiere alles im Vertrag, das dir komisch vorkommt, dass vom Normvertrag abweicht oder dass du nicht verstehst. Frage bei einzelnen Formulierungen nach, was sie bedeuten. Frage aber nicht nur deinen Lektor, der im Verlag für dich zuständig ist. Dein Lektor wird dich beschwichtigen, dass die Klausel keine Bedeutung hat, nie zum Einsatz kommt, nicht so streng ausgelegt werden wird, wie sie klingt… Bedenke: Du schließt den Vertrag nicht mit deinem Lektor oder deiner Lektorin ab, die vermutlich eine sehr nette Person ist, die du eventuell bereits persönlich kennengelernt hast oder am Telefon mit ihr gesprochen und die dein Manuskript gelesen hat und es mag. Du schließt den Vertrag mit dem Verlagshaus ab, und im Fall von großen Publikumsverlagen sind das internationale Konzerne (wie z.B. Bertelsmann.) Sollte es zu Streitigkeiten oder Schwierigkeiten kommen, gelten die Regelungen im schriftlichen Vertrag, nicht, was dir dein Lektor oder deine Lektorin mündlich versprochen hat. Wenn alles gut läuft, unterschreibt man, heftet den Vertrag in einem Ordner ab und holt ihn nie wieder hervor. Aber was ist, wenn deine Lektorin/ dein Lektor den Verlag verlässt und woanders arbeitet?  Wenn das Imprint, bei dem dein Werk erscheinen sollte, eingestampft wird oder der Verlag von einem Großkonzern geschluckt wird und dein Werk nun unter „ferner liefen“ behandelt wird?
Lasse alle Klauseln, die dir nicht gefallen, wie z.B. die Options- und die Wettbewerbsklausel streichen oder verlange, dass sie umformuliert wird, so dass sie dir nicht mehr schaden kann. Verlange höhere Tantiemen, niedrigere Vertragslaufzeiten und eine Regelung für den Rechterückruf bei Ebooks. Versuche, nicht alle Rechte an den Verlag abzugeben.
Dafür musst du nichts weiter tun, als dem Verlag ein Gegenangebot zu machen – hierfür reicht häufig eine einfache Email mit deinen Forderungen. Der Verlag wird auf die Forderungen eingehen oder einen Kompromiss anbieten. Überlege, ob du mit dem Kompromiss leben kannst.
Wenn nicht, wenn es Klauseln oder Formulierungen im Vertrag gibt, die dir nicht schmecken – dann sei bereit zu gehen!
 
Ernsthaft.

Du bist so weit gekommen, ein Verlag will dein Buch veröffentlichen! Die Chance ist groß, dass auch andere ein Interesse an deinem Werk haben werden. In Zeiten von Ebooks und Selfpublishing ist niemand mehr gezwungen, einen Deal einzugehen, der einen ans Verlagshaus bindet oder schlecht vergütet ist. Der Vertrag gilt für die nächsten Jahre, hier werden Weichen für deine Karriere als Schriftsteller gestellt. Verkaufe dich nicht unter Wert! Lasse dich nicht aufs Kreuz legen.
Ziehe eine klare Linie – bevor du in Verhandlungen mit deinem Verlag trittst – was für dich verhandelbar ist und was auf gar keinen Fall. Wenn der Verlag eine Klausel oder Kondition fordert, mit der du nicht leben kannst – dann sage nein und lehne das Veröffentlichungsangebot ab.
Suche dir einen anderen Verlag bei dem dein Werk besser aufgehoben ist.
Die meisten Autoren denken, sie säßen am kürzeren Hebel, aber Fakt ist, dass zu dem Zeitpunkt an dem ein Verlag einen Vertrag an einen Autor herausschickt, der Verlag bereits in das Werk und den Autoren investiert hat. Das Werk wurde gelesen, im Gremium besprochen und bereits im Programm eingeplant. Evtl. hat der Verlag sogar schon Vorschauen gefertigt.
Oder wie bei jeder Art der Verhandlung (und beim Poker): Tue zumindest so, als wäre dir der Verkauf/Vertrag nicht wichtig. Bluffe, du seist bereit lieber auf die Veröffentlichung zu verzichten, als schlechte Bedingungen zu akzeptieren.

Oder noch besser - sei es wirklich. 

Viel Glück!

Alle Artikel der Business Bunny-Reihe werden noch einmal überarbeitet und zusammengefasst in einem Ebook erscheinen!

Wenn Deiner Einer informiert werden möchte, sobald das Ebook erhältlich ist, so trage dich in den Newsletter ein: *HIER*

Ein Nachschlagewerk für Autoren, die Verlagsverträge verstehen und verhandeln wollen.

Donnerstag, 9. April 2015

Worauf man bei Mehrbuchverträgen achten sollte



Business Bunny Teil 21


Manchmal bietet ein Verlag einem Autor einen Vertrag über mehrere Bücher. Das ist zunächst einmal ein fetter Grund zum Jubeln, denn der Autor bekommt somit eine Garantie, dass auch seine nächsten Bücher veröffentlicht werden. Er bekommt für diese Bücher bereits einen Vorschuss und muss sich nicht wieder auf die langwierige und mühselige Suche nach einem Verlag begeben. Ein Mehrbuchvertrag war oder ist der Traum vieler (angehender) Schriftsteller, denn er sichert (scheinbar) die Karriere.
Leider hat so ein Mehrbuchvertrag auch einige Nachteile, die Meiner Einer im Folgenden beleuchten will.

Was ist ein Mehrbuchvertrag?
Ein Mehrbuchvertrag geht z.B. über 3 Bücher, im Gegensatz zu einem normalen Buchvertrag, der nur ein einziges Werk kauft. Diese 3 Bücher können Teil einer Serie oder einer Trilogie sein, müssen es aber nicht, es kann sich auch um 3 einzelne und unterschiedliche Werke (sogar in verschiedenen Genres) desselben Autors handeln. Der Verlag kauft (lizensiert) einfach die nächsten 3 Werke des Autors – evtl. sogar wenn diese noch gar nicht verfasst sind und auch noch kein Exposé existiert.
Der Vorschuss (und das Honorar) für diese 3 Werke wird im Vertrag bereits festgelegt und sind im Nachhinein nicht mehr verhandelbar, d.h. wenn eines der Werke sehr erfolgreich sein sollte, kann der Autor nicht für Buch 2 höhere Tantiemen verlangen. Der Vorschuss auf alle drei Werke wird dafür bereits ausgezahlt, das bedeutet, dass der Autor wahrscheinlich den höchsten Batzen Geld für ein Manuskript erhält, den er jemals erhalten wird. Da Vorschüsse in Raten gezahlt werden (s. Business Bunny Teil 2) erhält der Autor bei Unterzeichnung des Vertrages seinen Vorschuss für Werk 1, Werk 2 und Werk 3 (selbst wenn Werk 2+3 noch gar nicht verfasst sind.) Also wenn z.B. der Vorschuss pro Werk 15.000 € beträgt und in 3 Raten á 5.000 € ausgezahlt wird, so erhält der Autor bei Unterzeichnung des Vertrages 15.000 €. Cash. Auf die Pfote.
Jieppiieeh!

Worauf sollte man bei einem Mehrbuchvertrag achten?

Bei einem Vertrag, der über mehrere Werke geht, sollten die Werke nicht gemeinsam abgerechnet werden. Manche Verträge sehen eine Klausel vor, die in etwa so lautet:
“Books one, two, and three will be held in a joint and open account, and the publisher shall not pay the author’s share of royalties and subsidiary rights income on any book of the work until the author’s share of royalties and subsidiary rights income for all books exceeds the total advance.”
(Mir liegt leider keine deutschsprachige Formulierung dieser Klausel vor, wer eine hat, kann sie mir gerne schicken.)

Das bedeutet:
Wenn du einen Mehrbuchvertrag über 3 Bände mit einem Vorschuss von 15.000 € pro Werk abgeschlossen hast, dann bekommst du erst dann wieder Tantiemen, wenn die 45.000 € durch Buchverkäufe eingenommen wurden. Wenn also z.B. Buch 1 bereits Tantiemen einspielt, werden diese mit dem Vorschuss von Band 2 und 3 gegengerechnet bis dieser eingespielt wurde.

Das bedeutet, dass es sein kann, dass ein sehr erfolgreiches Werk dir keine weiteren Tantiemen einbringt, weil ein anderes Werk sich nicht gut verkauft oder noch nicht erschienen ist.

Hier eine Beispielrechnung:
Vorschuss für Buch 1: 10.000 €
Vorschuss für Buch 2: 10.000 €
Vorschuss für Buch 3: 10.000 €

Buch 1 spielte nur 5,000 € seines Vorschusses wieder ein. Buch 2 nur 6,000 € seines Vorschusses.
Book 3 brachte aber 12,000 € ein —spielte den Vorschuss also ein und brachte sogar 2.000 € Profit.
In einem normalen Vertrag ohne gemeinsame Abrechnung, würde der Autor nun 2.000 € an Tantiemen für Buch 3 erhalten.

Aber mit zusammengefügter Abrechnung, erhält der Autor nichts. Die Abrechnung sieht nämlich so aus:

Vorschuss für Buch 1 : 30.000 €
Verdienst an Buch 1: 23.000 €

Summe, die der Autor noch schuldet, bis der Vorschuss ausgezahlt wurde: 7.000 €
Anstatt 2.000 € zu bekommen, schuldet der Autor dem Verlag noch 7.000 € .
Ohne die gemeinsame Abrechnung würde der Autor noch 5.000 € für Buch 1 schulden, und noch 4.000 € für Buch 2, aber Buch 3 würde bereits Geld einspielen. 

Wer diese gemeinsame Veranlagung in der Abrechnung seiner Bücher nicht möchte, dem wird der Verlag in den meisten Fällen im Gegenzug einen sehr viel geringeren Vorschuss anbieten. Verlage mögen die gemeinsame Abrechnung, da sie das Risiko für den Verlag mindern. Wenn die Erwartungen an den Verkauf des ersten Werkes zu hoch eingeschätzt wurden, hat der Verlag eine bessere Chance, seine Verluste durch den Verkauf der nachfolgenden Werke wieder einzuspielen. Für Autoren bedeutet das aber, dass das Risiko auf sie abgewälzt wird. Und dass Deiner Einer lange warten kann, bis er je wieder Geld aus Tantiemen für eines dieser Werke sehen wird. Jahre. Wenn überhaupt jemals wieder eine Auszahlung erfolgt.

Was kann bei einem Mehrbuchvertrag noch passieren?

AUßERDEM: Wenn dein erstes Werk floppt kann der Verlag den Vertrag kündigen. In dem Fall muss der Vorschuss für Werk 2 + 3 zurückgezahlt werden!
Oder noch schlimmer: Wenn das erste Werk Teil einer Serie ist, und der erste Band floppt, dann kann der Verlag aber auch verlangen, dass Deiner Einer ein anderes Buch schreibt, damit der Vertrag erfüllt wird. Wenn du also zum Beispiel einen Vertrag über eine Serie, die über 4 Bände laufen soll, unterschrieben hast, dann kann es sein, dass der Verlag Band 2-4 nicht mehr herausbringt. Du bist vertraglich aber dann gezwungen, 3 andere Bücher zu schreiben. Selbst wenn du Band 2+ 3 der Serie vermutlich bereits geschrieben und evtl. sogar bereits abgegeben hast, als die Entscheidung fiel, dass Band 1 sich nicht gut genug verkauft. Mit deinem 4-Buch-Vertrag kann es also passieren, dass du 7 Bücher schreiben musst, um deinen Vertrag zu erfüllen. (So etwas ist schon vorgekommen.)
In dem Fall kann der Autor ganz schön ins Schwitzen kommen, denn er muss ja um seinen Vertrag einzuhalten auch die vertraglichen Deadlines einhalten, d.h. er muss 3 neue Werke aus dem Hut zaubern. Während er bei der ursprünglich geplanten Serie Vorlaufzeit zur Planung hatte und vermutlich auch mehrere Jahre zum Nachgrübeln über den Plot und die Handlung, so muss er nun in wenigen Monaten etwas Neues aus dem Ärmel schütteln. Außerdem parallel an Band 3 schreiben, Band 2 überarbeiten und Band 1 promoten.
Ein Mehrbuchvertrag ist ein Fulltime-Job.
Da der Verlag wieder mit einem Flopp rechnet, wird er auf ein eigenständiges Werk mit Potential für Fortsetzungen pochen. Diese sind nicht so leicht zu schreiben, wie ein bereits von vornherein als Serie oder Trilogie geplantes Werk. Fortsetzungen für bereits abgeschlossene Handlungen wirken oft ausgelutscht und angehängt. Behält man aber im ersten Band zu viel in der Hinterhand, so kann es sein, dass dieser Teil des Werkes nie veröffentlicht wird und der Leser diesen starken Teil der Handlung nie zu lesen bekommen wird. (Näheres über das Planen und Schreiben von Serien und Mehrteilern erzähle ich in meiner nächsten Blog-Reihe „Das Gesetz der Serie“.)

Das Ganze soll aber nun nicht bedeuten, dass das Literaturkaninchen davon abrät, einen Mehrbuchvertrag zu unterschreiben, wenn Deiner Einer das unglaubliche Glück haben sollte, einen angeboten zu bekommen. Dies ist wie immer nur eine Warnung davor, was passieren könnte, damit Deiner Einer weiß, was er da unterschreibt und worauf er sich einlässt.