Mittwoch, 3. Dezember 2014

Verlagsverträge: § 4 Honorar

Business Bunny Teil 14



Das Business Bunny hoppelt durch den Normvertrag.

(Wer es noch nicht gelesen hat, den bitte ich, vorher meinen Post "Ich schreibe ein Buch und werde reich" zu lesen, in dem Grundsätzliches zur Vergütung von Autoren erklärt wird und zum Verständnis des folgenden hilft.)

§ 4 Honorar

Als Vergütung für alle nach diesem Vertrag von dem Autor zu erbringenden Leistungen sowie zur Abgeltung aller gemäß § 2 dieses Vertrages eingeräumten Rechte erhält der Autor folgende Vergütung:

1)     Der Verlag zahlt dem Autor einen nicht rückzahlbaren, mit allen Ansprüchen des Autors aus diesem Vertrag verrechenbaren Vorschuss in Höhe von ….. Euro. Dieser Vorschuss ist fällig
Zu … % bei Abschluss des Vertrages
Zu … % bei Ablieferung des Manuskriptes gemäß § 1 Absatz 1 und § 5 Absatz 1
Zu … % bei Erscheinen des Werkes, spätestens am ….

Bedeutet: Der Verlag zahlt einen Vorschuss, der vom Autor nicht zurückgezahlt werden muss, auch wenn die Erlöse aus dem Verkauf des Buches unter diesen Betrag fallen.
Was ist zu beachten:
Bevor der Vorschuss jedoch nicht getilgt ist, werden keine weiteren Honorarzahlungen mehr ausgeschüttet. Auch die Erlöse aus Nebenrechten können mit dem Vorschuss verrechnet werden, bis dieser getilgt ist.

Der Autor erhält als Honorar für die verlagseigene Verwertung der eingeräumten Rechte für jedes verkaufte, bezahlte und nicht remittierte Exemplar der

a)     ….. – Ausgabe
… %
… % von …. bis …. Exemplaren
… % ab … Exemplaren.

b)     …. – Ausgabe
… %
… % von …. bis … Exemplaren
… % ab … Exemplaren

Bedeutet: Bezahlt werden nur nicht remittierte Exemplare, (siehe Business Bunny 5)
Die Höhe des Prozentsatzes sind Verhandlungssache.
Was ist zu beachten:
Nicht jeder Verlag bietet Staffelungen der Prozente an. Bei einer hohen Startauflage ist diese aber zu empfehlen.

Des Nettoladenpreises (gebundener Ladenverkaufspreis abzüglich Mehrwertsteuer).
Der Nettoladenpreis ist der Ladenverkaufspreis, von dem die Mehrwertsteuer abgezogen worden ist, zurzeit 7% bei Büchern, 19% bei CDs oder DVDs, also auch Hörbüchern und bei Ebooks.)

 Oder (auch z.B. bei nicht preisgebundenen Produkten wie Hörbüchern)
Des Nettoverlagsabgabepreises (gebundener bzw. unverbindlich empfohlener Ladenverkaufspreis abzüglich Umsatzsteuer und gewährter Rabatte/ eines Durchschnittsrabattes von derzeit … %).
Bei dieser Variante wird das Honorar von dem Preis errechnet, den der Verlag vom Handel erhält, wobei ebenfalls die Mehrwertsteuer abgezogen wird. Da Buchhandlungen einen Rabatt von 25% bis 50% erhalten, muss der Honorarsatz dementsprechend deutlich höher liegen.
Hier ein Rechenbeispiel:
10 % Honorar für eine Hardcoverausgabe von 19,80 € = 19,80 Ladenpreis / 18,50 Nettoladenpreis, davon 10% Autorenhonorar = 1,85 €

Hardcoverausgabe 19,80 €, abzüglich Mehrwertsteuer 18,50 € abzüglich Händlerrabatt 40% = Verlagsabgabepreis 11,10 €. Damit der Autor ebenfalls auf 1,85 € Honorar kommt, müsste er einen Honorarsatz von 16,7 % erhalten.

Welche Form gewählt wird, hängt davon ab, wie der Verlag üblicherweise abrechnet. Oft ist aufgrund von internen Buchhaltungsarten eine Änderung in andere Abrechnungsarten nicht möglich. Der Autor sollte nur darauf achten, dass das Endhonorar stimmt.

  1. a)Der Autor erhält als Honorar im Falle der verlagseigenen Verwertung von unkörperlichen Ausgaben ein Honorar in Höhe von … % vom Nettoverlagserlös (= der unmittelbaren Verwertung des Werkes zuzuordnende Verlagseinnahmen abzüglich Mehrwertsteuer) unabhängig davon, ob die öffentliche Zugänglichmachung über eigene oder fremde Plattformen stattfindet.
Unkörperliche Ausgaben sind Ebooks. Ob Ebooks der Buchpreisbindung unterliegen werden oder nicht, ist unklar. Bei einer Abrechnung auf Basis des Nettoverlagserlöses will der Verlag Rabattaktionen und Gratisexemplare möglich machen. Dabei werden sowohl Mehrwertssteuer als auch Händlerrabatte abgezogen. Für den Autor ist dies nicht sehr attraktiv, zumal er kein Mitspracherecht hat, auf welchen Plattformen sein Werk erscheint.

c)     Wird das Werk als Teil eines Angebots mit mehreren Werken verwertet, erhalten sämtliche Autoren, deren Werke beteiligt sind, insgesamt den oben genannten Honorarsatz. Der Anteil des Autors bestimmt sich unter Zugrundelegung des Umfangs /z.B. Seitenzahl, genutzte Speicherkapazität etc.) oder des regulären Einzelpreises seines Werkes im Verhältnis zu den anderen beteiligten Werken oder – im Falle der gemeinsamen Verwertung durch Dritte – durch den von diesem Dritten einheitlich gegenüber allen seinen Vertragspartnern angewendeten verteilungsschlüssel, sofern dieser nicht offensichtlich unbillig ist.
Bedeutet:
Hier wird festgelegt, was der Autor erhält, wenn sein Werk z.B. in einem Sammelband erscheint.

  1. Der Autor erhält für alle sonstigen Verwertungsformen und Ausgaben eine angemessene Vergütung, über die sich die Parteien bei beabsichtigter Nutzungsaufnahme durch den Verlag verständigen werden.
Bedeutet: Will der Verlag weitere Nutzungsarten ausüben, muss die Vergütung dafür verhandelt werden. Was „angemessen“ ist, legt der Normvertrag nicht fest.


Die Höhe der Prozente sind Verhandlungssache. Sie liegen aber im Taschenbuchbereich bei etwa 6 % bei einer Auflagenhöhe bis 25.000 Exemplare und können gestaffelt werden bis zu 9 % ab mehr als 100.000 Exemplaren.
Im Hardcover-Bereich beginnen die Prozente in etwa bei 9% bis 10.000 Exemplaren und können sich staffeln auf 12% ab einer Auflagenhöhe von 50.000 Exemplaren oder mehr.
Ebooks werden zur Zeit mit etwa 25% vergütet - ohne Staffelung, da es bei digitalen Büchern keine Auflage gibt, kann der Autor auch nicht von einem höheren Abverkauf profitieren, verdient aber von Anfang an mehr, da Druck-,Transport-und Lagerhaltungskosten entfallen.

Der Vorschuss ist ebenfalls Verhandlungssache und unmittelbar an die Höhe der Startauflage und der zu erwartenden Verkaufsmenge gekoppelt. 
Vorschüsse werden seit Jahren immer kleiner und können bei einer so geringen Summe wie 2.000,- Euro starten; üblich sind bei den großen Verlagen in etwa 5.000 bis 20.000 Euro; gehypte Newcomer erreichen auch schon mal Summen von 100.000 Euro (was nicht immer zu ihrem Besten ist, siehe Business Bunny Teil 3: "Je höher der Vorschuss desto höher die Erwartungen")
Für heiß erwartete Romane von Starautoren wurden auch schon Rekordsummen von 3 Million Dollar gezahlt (Carlos Ruiz Zafón:"Das Spiel des Engels").


Als kleiner Neuautor hat man in der Regel nicht viel Verhandlungsspielraum.
Anstatt an der Höhe des Vorschusses oder der Prozente zu schrauben, sollte der Autor lieber versuchen sein Marketingbudget und die Aufmerksamkeit, die sein Buch im Verlag erhalten wird, zu erhöhen. (Besserer Platz in den Vorschauen etc.)
Und dann kann er eigentlich nur noch hoffen, dass sich seine Auflage gut abverkauft und der Verlag weiterhin Interesse daran haben wird, Bücher mit ihm zu machen.

Hier geht es weiter: §5 Manuskriptablieferung, §6 Freiexemplare und §7 Satz und Korrektur. 

Und das alles gibt es auch noch einmal nachzulesen in meinem Ebook:

1 Kommentar:

  1. Danke für diese wunderbar hilfreichen Tipps! Diesen Kommentar würde ich gerne auf jeder Seite zu den Verlagsverträgen hinterlassen. Einfach große Klasse und Gold wert für alle Autor:innen!

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