Samstag, 5. Juli 2014

Rechterückruf und Neuauflagen vergriffener Titel


Business Bunny Teil 7




Das Literaturkaninchen hatte dieser Tage mit einem Computercrash zu kämpfen. Die größte Furcht, wenn ein treues Gerät auf einmal nicht mehr funktioniert, ist, ob die Daten verloren sind oder ob man diese in irgendeiner Form noch heben kann. Sie liegen auf einer Festplatte, sind also irgendwie noch da, aber es ist, als würde einem jemand das Recht auf ihre Benutzung verweigern. 
Deiner Einer merkt es schon, ich versuche hier eine Überleitung zu unserem Thema zu konstruieren:
Was tun, wenn ein Buch vergriffen ist (Ausverkauft, Verramscht oder Makuliert) also im Handel als „nicht mehr lieferbar“ gilt und man das „ausschließliche Recht zur Vervielfältigung und Verbreitung“ an den Verlag übertragen hat, und zwar „für die Dauer des gesetzlichen Urheberrechts“ (also bis 70 Jahre nach seinem Tode)?

Wie bereits erwähnt enden die meißten Verlagsverträge nicht automatisch mit der Verramschung oder Makulierung , es sei denn dies ist ausdrücklich im Vertrag so festgehalten. Das Buch ist nicht mehr lieferbar und die Restauflage wurde vernichtet, es werden keine weiteren Exemplare nachgedruckt, selbst wenn es Anfragen von Lesern gibt, die das Buch gerne noch kaufen würden. Diesen bleibt nichts anderes übrig, als sich second hand Exemplare bei Marketplace Anbietern, Flohmärkten oder Antiquariaten zu besorgen. Du als Autor würdest aber sehr gerne deinen Lesern noch Exemplare liefern und weiterhin mit deinem Werk Geld verdienen, auch die nächsten 5 oder 10 oder 20 Jahre. Was, wenn ein neuer Roman von dir deine Leser neugierig auf dein älteres Werk macht und du Anfragen von Fans bekommst, die auf der Jagd nach diesem Buch sind? Dein Verlag erachtet dein Werk bereits nach 18 Monaten  als nicht mehr wirtschaftlich, aber du würdest gerne noch ein paar Euro daran verdienen, oder? (Und seien es nur hundert verkaufte Exemplare im Jahr.)

Warum also nicht dein Werk weiterhin vorrätig halten, z.B. als Ebook oder Print-on-demand Edition. 
Oder du möchtest deinen Titel erneut über einen Kleinverlag herausbringen, der Interesse an deinem Titel bekundet hat, weil er  in ihr Programm passt? 

Darum solltest du, wenn dein Werk nicht mehr lieferbar ist, deinen Verlag dazu auffordern, seiner „Pflicht zur Vervielfältigung und Verbreitung des Werkes“ nachzukommen. Dies ist nämlich sein Teil des Vertrages. Diese Aufforderung sollte eine angemessene Frist enthalten, laut Gericht etwa von einem halben Jahr. Kommt der Verlag dieser Aufforderung innerhalb dieses Zeitraumes nicht nach, und macht keine Anstalten für eine Neuauflage (z.B. vom Hardcover zur Taschenbuchversion oder vom Taschenbuch zum Ebook), so kann der Autor das Nutzungsrecht nach § 41 des Urheberrechtsgesetzes ohne Weiteres zurückrufen, indem er schriftlich einen Rechterückruf einreicht. (Per Einschreiben.)


Eine Mustervorlage für so einen Rechterückruf findet ihr bei der Ver.di. http://vs.verdi.de/recht-urheber/mustervertraege 

Der Rückruf wird - wie eine Kündigung - mit Zugang wirksam. Der Verlag braucht nichts zu bestätigen und mit nichts einverstanden zu sein. Das Nutzungsrecht des Verlages erlischt dann und geht zurück an den Autor. Nun darf der Autor das Nutzungsrecht erneut vergeben (an einen anderen Verlag) oder es selber ausüben (z.B. im Selbstverlag als Ebook oder Print-on-demand Ausgabe).

Selbst bei geringer Nachfrage können so im Laufe der Zeit noch kleinere Beträge mit dem Werk erwirtschaftet werden, die der Autor im anderen Fall nicht bekäme.  
Mühsam ernährt sich das Eichhörnchen.
Und warum die Daten auf seiner Festplatte aufgeben, nur weil ein Gerät einem den Zugang verweigert?
Finde ich halt ein anderes Gerät, das bereit ist, mit mir zu arbeiten.
Steckt schließlich viel Arbeit drin, das gibt man nicht einfach so auf… 

(Ok, ok, der Vergleich hinkt. Aber Hauptsache, Deiner Einer macht das Beste aus seinen Verwertungsrechten und lässt sie nicht eines Tages brach liegen. Sonst verhungert uns noch das Eichhörnchen.)
Mehr zu dem Thema Rechterückruf und Vergabe von Verwertungsrechten in meinem Ebook:

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