Business Bunny Teil 21 |
Manchmal bietet ein Verlag einem Autor einen Vertrag über
mehrere Bücher. Das ist zunächst einmal ein fetter Grund zum Jubeln, denn der
Autor bekommt somit eine Garantie, dass auch seine nächsten Bücher
veröffentlicht werden. Er bekommt für diese Bücher bereits einen Vorschuss und
muss sich nicht wieder auf die langwierige und mühselige Suche nach einem
Verlag begeben. Ein Mehrbuchvertrag war oder ist der Traum vieler (angehender)
Schriftsteller, denn er sichert (scheinbar) die Karriere.
Leider hat so ein Mehrbuchvertrag auch einige Nachteile, die
Meiner Einer im Folgenden beleuchten will.
Was ist ein Mehrbuchvertrag?
Ein Mehrbuchvertrag geht z.B. über 3 Bücher, im Gegensatz zu
einem normalen Buchvertrag, der nur ein einziges Werk kauft. Diese 3 Bücher können Teil einer Serie oder einer Trilogie
sein, müssen es aber nicht, es kann sich auch um 3 einzelne und unterschiedliche
Werke (sogar in verschiedenen Genres) desselben Autors handeln. Der Verlag kauft (lizensiert) einfach die nächsten
3 Werke des Autors – evtl. sogar wenn diese noch gar nicht verfasst sind und
auch noch kein Exposé existiert.
Der Vorschuss (und das Honorar) für diese 3 Werke wird im Vertrag
bereits festgelegt und sind im Nachhinein nicht mehr verhandelbar, d.h. wenn
eines der Werke sehr erfolgreich sein sollte, kann der Autor nicht für Buch 2
höhere Tantiemen verlangen. Der Vorschuss auf alle drei Werke wird dafür bereits
ausgezahlt, das bedeutet, dass der Autor wahrscheinlich den höchsten Batzen
Geld für ein Manuskript erhält, den er jemals erhalten wird. Da Vorschüsse in
Raten gezahlt werden (s. Business Bunny Teil 2) erhält der Autor bei Unterzeichnung des Vertrages seinen Vorschuss für Werk
1, Werk 2 und Werk 3 (selbst wenn Werk 2+3 noch gar nicht verfasst sind.) Also
wenn z.B. der Vorschuss pro Werk 15.000 € beträgt und in 3 Raten á 5.000 €
ausgezahlt wird, so erhält der Autor bei Unterzeichnung des Vertrages 15.000 €.
Cash. Auf die Pfote.
Jieppiieeh!
Worauf sollte man bei einem Mehrbuchvertrag achten?
Bei einem Vertrag, der über mehrere Werke geht, sollten die
Werke nicht gemeinsam abgerechnet werden. Manche Verträge sehen eine Klausel vor,
die in etwa so lautet:
“Books one,
two, and three will be held in a joint and open account, and the publisher
shall not pay the author’s share of royalties and subsidiary rights income on
any book of the work until the author’s share of royalties and subsidiary
rights income for all books exceeds the total advance.”
(Mir liegt leider keine deutschsprachige Formulierung dieser Klausel vor, wer eine hat, kann sie mir gerne schicken.)
(Mir liegt leider keine deutschsprachige Formulierung dieser Klausel vor, wer eine hat, kann sie mir gerne schicken.)
Das
bedeutet:
Wenn du
einen Mehrbuchvertrag über 3 Bände mit einem Vorschuss von 15.000 € pro Werk
abgeschlossen hast, dann bekommst du erst dann wieder Tantiemen, wenn die
45.000 € durch Buchverkäufe eingenommen wurden. Wenn also z.B. Buch 1 bereits
Tantiemen einspielt, werden diese mit dem Vorschuss von Band 2 und 3
gegengerechnet bis dieser eingespielt wurde.
Das bedeutet, dass es sein kann, dass ein sehr erfolgreiches
Werk dir keine weiteren Tantiemen einbringt, weil ein anderes Werk sich nicht
gut verkauft oder noch nicht erschienen ist.
Hier eine
Beispielrechnung:
Vorschuss für Buch 1: 10.000 €
Vorschuss für Buch 2: 10.000 €
Vorschuss für Buch 3: 10.000 €
Buch 1 spielte nur 5,000 € seines Vorschusses wieder ein. Buch
2 nur 6,000 € seines Vorschusses.
Book 3 brachte aber 12,000 € ein —spielte den Vorschuss also
ein und brachte sogar 2.000 € Profit.
In einem normalen Vertrag ohne gemeinsame Abrechnung, würde
der Autor nun 2.000 € an Tantiemen für Buch 3 erhalten.
Aber mit zusammengefügter Abrechnung, erhält der Autor
nichts. Die Abrechnung sieht nämlich so aus:
Vorschuss für Buch 1 : 30.000 €
Verdienst an Buch 1: 23.000 €
Summe, die der Autor noch schuldet, bis der Vorschuss
ausgezahlt wurde: 7.000 €
Anstatt 2.000 € zu bekommen, schuldet der Autor dem Verlag noch
7.000 € .
Ohne die gemeinsame Abrechnung würde der Autor noch 5.000 €
für Buch 1 schulden, und noch 4.000 € für Buch 2, aber Buch 3 würde bereits
Geld einspielen.
Wer diese gemeinsame Veranlagung in der Abrechnung seiner Bücher
nicht möchte, dem wird der Verlag in den meisten Fällen im Gegenzug einen sehr
viel geringeren Vorschuss anbieten. Verlage mögen die gemeinsame Abrechnung, da
sie das Risiko für den Verlag mindern. Wenn die Erwartungen an den Verkauf des
ersten Werkes zu hoch eingeschätzt wurden, hat der Verlag eine bessere Chance,
seine Verluste durch den Verkauf der nachfolgenden Werke wieder einzuspielen.
Für Autoren bedeutet das aber, dass das Risiko auf sie abgewälzt wird. Und dass
Deiner Einer lange warten kann, bis er je wieder Geld aus Tantiemen für eines
dieser Werke sehen wird. Jahre. Wenn überhaupt jemals wieder eine Auszahlung
erfolgt.
Was kann bei einem Mehrbuchvertrag noch passieren?
AUßERDEM: Wenn dein erstes Werk floppt kann der Verlag den
Vertrag kündigen. In dem Fall muss der Vorschuss für Werk 2 + 3 zurückgezahlt
werden!
Oder noch schlimmer: Wenn das erste Werk Teil einer Serie
ist, und der erste Band floppt, dann kann der Verlag aber auch verlangen, dass
Deiner Einer ein anderes Buch schreibt, damit der Vertrag erfüllt wird. Wenn du
also zum Beispiel einen Vertrag über eine Serie, die über 4 Bände laufen soll,
unterschrieben hast, dann kann es sein, dass der Verlag Band 2-4 nicht mehr
herausbringt. Du bist vertraglich aber dann gezwungen, 3 andere Bücher zu
schreiben. Selbst wenn du Band 2+ 3 der Serie vermutlich bereits geschrieben
und evtl. sogar bereits abgegeben hast, als die Entscheidung fiel, dass Band 1
sich nicht gut genug verkauft. Mit deinem 4-Buch-Vertrag kann es also
passieren, dass du 7 Bücher schreiben musst, um deinen Vertrag zu erfüllen. (So
etwas ist schon vorgekommen.)
In dem Fall kann der Autor ganz schön ins Schwitzen kommen,
denn er muss ja um seinen Vertrag einzuhalten auch die vertraglichen Deadlines
einhalten, d.h. er muss 3 neue Werke aus dem Hut zaubern. Während er bei der
ursprünglich geplanten Serie Vorlaufzeit zur Planung hatte und vermutlich auch
mehrere Jahre zum Nachgrübeln über den Plot und die Handlung, so muss er nun in
wenigen Monaten etwas Neues aus dem Ärmel schütteln. Außerdem parallel an Band
3 schreiben, Band 2 überarbeiten und Band 1 promoten.
Ein Mehrbuchvertrag ist ein Fulltime-Job.
Ein Mehrbuchvertrag ist ein Fulltime-Job.
Da der Verlag wieder mit einem Flopp rechnet, wird er auf
ein eigenständiges Werk mit Potential für
Fortsetzungen pochen. Diese sind nicht so leicht zu schreiben, wie ein
bereits von vornherein als Serie oder Trilogie geplantes Werk. Fortsetzungen
für bereits abgeschlossene Handlungen wirken oft ausgelutscht und angehängt.
Behält man aber im ersten Band zu viel in der Hinterhand, so kann es sein, dass
dieser Teil des Werkes nie veröffentlicht wird und der Leser diesen starken
Teil der Handlung nie zu lesen bekommen wird. (Näheres über das Planen und
Schreiben von Serien und Mehrteilern erzähle ich in meiner nächsten Blog-Reihe
„Das Gesetz der Serie“.)
Das Ganze soll aber nun nicht bedeuten, dass das
Literaturkaninchen davon abrät, einen Mehrbuchvertrag zu unterschreiben, wenn
Deiner Einer das unglaubliche Glück haben sollte, einen angeboten zu bekommen.
Dies ist wie immer nur eine Warnung davor, was passieren könnte, damit Deiner Einer weiß, was er da unterschreibt und worauf
er sich einlässt.
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