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Mittwoch, 29. April 2015

Ebook „Verlagsverträge für Autoren – verstehen und verhandeln“ jetzt auf Amazon!

Das Business Bunny Ebook


Hiermit endet die „Business Bunny“-Artikelreihe und Meiner Einer wird sich wieder der kreativen Seite des Schreibens widmen (Höre ich da ein Aufatmen?).

Wer aber die Hinweise in meinen Posts zum Thema „Was verdient ein Autor?“ und „Worauf muss ich beim Abschluss von Verlagsverträgen achten?“ hilfreich fand, und wem es zu unübersichtlich ist, sich durch meinen Blog zu wühlen, für den gibt es eine gute Nachricht:

Ab sofort können alle Artikel der „Business Bunny“- Reihe auf Amazon als Ebook erworben werden. 
            




Das Ebook fasst auf 100 Seiten noch einmal alles hier im Blog geschriebene zusammen und enthält zusätzliche nützliche Informationen, Adressen und Tipps.

-        Was verdient ein Autor?
-        Was sind Tantiemen, was bedeutet Vorschuss und was sind Remittenden?
-        Was muss ich beim Abschluss eines Verlagsvertrages beachten?
-        Was ist der Normvertrag und auf welche Paragrafen sollte ich achten?
-        Wie hoch ist die prozentuale Beteiligung eines Autors an einem Taschenbuch? An einem
      Hardcover?
-        Kann ich meine Audio- und Ebookrechte behalten?
Alle Fragen, die ein Autor beim Abschluss seines Vertrages mit einem Verlag hat, werden beantwortet – einfach und verständlich erklärt vom Literaturkaninchen.

Die Artikel bleiben aber auch weiterhin hier in meinem Blog und können jederzeit nachgelesen werden.

Für Leser meines Blogs hat Meiner Einer außerdem eine praktische „Checkliste zum Verhandeln von Verlagsverträgen“ zusammengestellt. Deiner Einer kann sich in den NEWSLETTER eintragen und bekommt die Checkliste bequem in sein Postfach zugeschickt, einfach Mailadresse hinterlassen.

An dieser Stelle, Danke an alle treuen Leser meines Blogs! Ich weiß Euer Auftauchen hier wirklich zu schätzen!

Wenn Euch mein Ebook gefällt und die Tipps in meinem Blog euch weitergeholfen haben, dann freut sich Meiner Einer über eine Rezension auf Amazon.

Ansonsten freue ich mich darauf, dass es hier nächsten Monat weitergeht mit dem spannenden Thema: „Wie plotte ich Serien, Trilogien oder Mehrteiler?“ in der Artikelreihe: „Das Gesetz der Serie.“

Euer Literaturkaninchen

                                                       

Sonntag, 6. April 2014

Den Vorschuß darfst du behalten


Business Bunny Teil 2


So, du hast also ein feines Buch geschrieben und ein Verlag will ihn veröffentlichen. 
Dann zahlt der Verlag dir einen Vorschuß. Und den Vorschuß darfst du in jedem Fall behalten. Selbst wenn sich das Buch schlecht verkauft und das Geld niemals wieder einspielt.
Der Vorschuß ist also ein vom Verlag gezahltes Garantiehonorar; der Verlag geht somit das Risiko ein, einen Verlust mit deinem Buch zu machen.
Im Gegenzug erhält der Autor aber erst Tantiemen, wenn der Vorschuß eingefahren wurde. Das bedeutet, dass er so lange kein Geld erhält, bis das Buch sich oft genug verkauft hat, und wenn das Buch sich nicht genug verkauft, sieht der Autor nie wieder weitere Kohle.
Nehmen wir das Beispiel vom letzten Mal:
Ein Autor erhält einen Vertrag für seinen Krimi, der für 10,- Euro als Taschenbuch im Laden herauskommen soll, mit 6% Tantiemen, also 56 Cent pro verkauftem Exemplar.
Der Verlag zahlt dem Autor einen Vorschuß von 3000,- Euro.
Der Autor kassiert das Geld, aber es müssen erst 5357 Exemplare verkauft worden sein, bevor er auch nur einen weiteren Cent erhält. Geht das 5358zigste Exemplar über den Ladentisch, so erhält der Autor weitere 56 Cent.
Natürlich nicht sofort. Die Tantiemen für weitere verkaufte Exemplare erhält er erst nach einem vorher festgelegten Abrechnungszeitraum von einem oder einem halben Jahr.


Der Vorschuß ist selten mehr als die Hälfte oder Zweidrittel von dem, was der Verleger glaubt, verkaufen zu können. Das bedeutet, wenn er einen Vorschuß von 3000,- Euro bietet, und glaubt 5000 Exemplare verkaufen zu können, dann geht er davon aus, dass eigentlich 10.000 bis 15.000 Exemplare von dem Buch verkauft werden können. Doch dem Autor sofort 6000,- / 9000,- Euro in die Hand zu drücken, ist ein zu hohes Risiko. Er zahlt erst einmal 3000,- und wartet ab, wie es läuft.
Der Autor dagegen hat diese 3000,- Euro garantiert in der Tasche. Sollte das Buch hinter alle Erwartungen zurückfallen und sich nur 2000 Exemplare verkaufen, so kann er den Vorschuß dennoch behalten.
Den Verlust trägt der Verlag.


Verlage gehen also ein Risiko ein, besonders wenn sie unbekannte Neuautoren unter Vertrag nehmen.
Sehr viele Bücher spielen ihren Vorschuß nicht wieder ein.
Dieser Verlust muss von anderen Büchern des Verlages ausgeglichen werden. Ein Bestsellerautor finanziert also gefloppte Neuautoren mit.
Um das Risiko gering zu halten, sind die Vorschüsse in den letzten Jahren immer kleiner geworden.
Ein Kleinverlag kann in den meisten Fällen gar nicht erst einen Vorschuß zahlen.

Für einen Autor ist es aber natürlich attraktiv, ein garantiertes Honorar zu erhalten, und in den Verhandlungen vor Vertragsabschluß könnte er dazu neigen, (mit Hilfe eines Agenten) einen möglichst hohen Vorschuß herauszuschlagen. Z. B. weil sein Buch so super ist, dass zwei oder mehr Verlage sich für das Buch interessieren und nun Angebote machen. Bei manchen Büchern kann es zu einer regelrechten Auktion kommen, bei der die Verlage sich gegenseitig mit den Vorschüssen überbieten.
Das klingt zwar toll (und ist gut fürs Ego) ist für den Autor aber nicht immer unbedingt das Beste, was ihm passieren kann.

Warum das so ist, warum es gefährlich sein kann, einen Vorschuß hochzupokern, und warum kleinere Vorschüsse mitunter besser sind, das erfahrt ihr beim nächsten Mal, wenn es heißt: 
Je höher der Vorschuß desto höher die Erwartungen

Das Ebook zum Thema: "Verlagsverträge für Autoren - verhandeln und verstehen".