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Mittwoch, 29. April 2015

Ebook „Verlagsverträge für Autoren – verstehen und verhandeln“ jetzt auf Amazon!

Das Business Bunny Ebook


Hiermit endet die „Business Bunny“-Artikelreihe und Meiner Einer wird sich wieder der kreativen Seite des Schreibens widmen (Höre ich da ein Aufatmen?).

Wer aber die Hinweise in meinen Posts zum Thema „Was verdient ein Autor?“ und „Worauf muss ich beim Abschluss von Verlagsverträgen achten?“ hilfreich fand, und wem es zu unübersichtlich ist, sich durch meinen Blog zu wühlen, für den gibt es eine gute Nachricht:

Ab sofort können alle Artikel der „Business Bunny“- Reihe auf Amazon als Ebook erworben werden. 
            




Das Ebook fasst auf 100 Seiten noch einmal alles hier im Blog geschriebene zusammen und enthält zusätzliche nützliche Informationen, Adressen und Tipps.

-        Was verdient ein Autor?
-        Was sind Tantiemen, was bedeutet Vorschuss und was sind Remittenden?
-        Was muss ich beim Abschluss eines Verlagsvertrages beachten?
-        Was ist der Normvertrag und auf welche Paragrafen sollte ich achten?
-        Wie hoch ist die prozentuale Beteiligung eines Autors an einem Taschenbuch? An einem
      Hardcover?
-        Kann ich meine Audio- und Ebookrechte behalten?
Alle Fragen, die ein Autor beim Abschluss seines Vertrages mit einem Verlag hat, werden beantwortet – einfach und verständlich erklärt vom Literaturkaninchen.

Die Artikel bleiben aber auch weiterhin hier in meinem Blog und können jederzeit nachgelesen werden.

Für Leser meines Blogs hat Meiner Einer außerdem eine praktische „Checkliste zum Verhandeln von Verlagsverträgen“ zusammengestellt. Deiner Einer kann sich in den NEWSLETTER eintragen und bekommt die Checkliste bequem in sein Postfach zugeschickt, einfach Mailadresse hinterlassen.

An dieser Stelle, Danke an alle treuen Leser meines Blogs! Ich weiß Euer Auftauchen hier wirklich zu schätzen!

Wenn Euch mein Ebook gefällt und die Tipps in meinem Blog euch weitergeholfen haben, dann freut sich Meiner Einer über eine Rezension auf Amazon.

Ansonsten freue ich mich darauf, dass es hier nächsten Monat weitergeht mit dem spannenden Thema: „Wie plotte ich Serien, Trilogien oder Mehrteiler?“ in der Artikelreihe: „Das Gesetz der Serie.“

Euer Literaturkaninchen

                                                       

Dienstag, 29. Juli 2014

Verwertungsrechte verstehen lernen


Business Bunny Teil 8



Als Autor ist es ganz besonders wichtig, dass man Verwertungsrechte verstehen lernt, denn schließlich sind die Rechte an einem Werk das, womit ein Autor sein Geld verdient
Der Schriftsteller „verkauft“ nämlich nicht ein Buch oder ein Werk oder eine Geschichte, er vergibt die Verwertungsrechte, d.h. er erteilt die Erlaubnis, sein Manuskript abzudrucken in Form eines Taschenbuches, Hardcovers oder Ebooks. Er vergibt eine Lizenz. 
Dabei bleibt der Autor stets der Urheber seines Werkes, sein Name steht auf dem Cover (es sei denn es wird etwas anderes vereinbart), das Urheberrecht also verbleibt stets beim Autor.
In diesem Post geht es nicht um Urheberrechte, sondern Verwertungsrechte.
Und wer nicht gewusst hat, dass da ein Unterschied besteht, der sollte weiterlesen.
Der amerikanische Autor Dean Wesley Smith vergleicht Verwertungsrechte mit einer „Magic Bakery“. In seiner Vorstellung ist das Werk eines Autors ein Kuchen, von dem nach Belieben Teile herausgeschnittenen und verkauft (lizensiert) werden können; und diese Teile wachsen sogar wieder nach und können erneut vergeben werden. Magic !
(D.W. Smiths Erklärung der„Magic Bakery“ findet ihr hier.)
So kann ein Autor z.B. einem Verlag das Verwertungsrecht an seinem Krimi als Taschenbuchausgabe für die Dauer von 5 Jahren gewähren. Nach Ablauf dieser Frist geht das Taschenbuchrecht an den Autor zurück und er kann es anderen Verlagen anbieten, oder der Verlag kann sich für eine Neuauflage entscheiden, bei der dann aber die Konditionen neu verhandelt werden müssen. Gleichzeitig kann der Autor die Hardcover-Rechte einem zweiten Verlag geben und die Ebook-Rechte einem Dritten.
Natürlich werden Verlage immer versuchen, sich möglichst alle Rechte auf einmal zu sichern, selbst wenn sie sie nicht ausüben. Es gibt aber keinen Grund, warum ein Autor sich darauf einlassen sollte. Vor allem die Ebook-Rechte sind heiß umkämpft, in Zeiten, in denen Amazon den Autoren bis zu 70% Tantiemen bietet, ist die Abgabe der Rechte an einen Verlag, der vielleicht nur 25% bietet, ein unattraktiver Deal. Die Verlage werden aber mit allen Mitteln versuchen, sich die Rechte zu sichern, aus Angst, dass eine parallele elektronische Ausgabe die Ausgabe in Taschenbuch- oder Hardcoverform „kannibalisieren“ könnte. Dennoch sollte sich der Autor nicht darauf einlassen, seine Ebook-Rechte abzutreten, vor allem nicht „für die Dauer des gesetzlichen Urheberrechts“, sondern auf die Pflicht des Verlages zur Ausführung der Ebook-Rechte pochen, wenn diese sie sich sichern wollen (sprich: darauf bestehen, dass der Verlag auch ein Ebook herausbringt) oder andernfalls eine entsprechende Kompensation zu erhalten.
Der Autor darf nämlich sein Werk selber als Ebook herausbringen, wenn er die Rechte nicht abgetreten hat (Ja, bei gleichzeitigem Erscheinen der Printausgaben in einem Verlag!) – und wenn der Vertrag nicht eine „Non compete“- Klausel enthält.

Verwertungsrechte bestehen aber nicht nur aus den Hauptrechten (der Vervielfältigung und Verbreitung des Werkes in Printausgaben und digitalen Ausgaben), sondern auch aus den sog. Nebenrechten (z.B. Vertonung, Verfilmung, Hörspielbearbeitung, sowie fremdsprachige Ausgaben usw.).
Üblicherweise versuchen sich Verlage auch die Nebenrechte komplett zu sichern, selbst wenn sie diese nie ausführen. Als Autor sollte man seine Nebenrechte behalten, und entweder versuchen, selber auszuüben oder eine Agentur damit beauftragen, diese für einen zu vermitteln. Denn nur, weil dein Verlag die Rechte an einer Hörbuchausgabe deines Werkes besitzt, heißt das noch lange nicht, dass er eine Hörbuch-Version herausbringen wird (dazu fehlt ihm in den meißten Fällen das Know How und die Technik) oder sich um die Vermittlung an einen Hörbuchproduzenten bemühen wird. Natürlich gibt es große Verlagshäuser, die gute Kontakte zu Hörbuchproduzenten haben und die sich bemühen, dein Werk diesen anzubieten. Wenn du bei einem solchen Verlag bist, bist du in guten Händen. In vielen Fällen aber tut der Verlag gar nichts für die Vermittlung, sondern wartet, bis ein Produzent an sie herantritt. Warum sollte also dein Verlag (oder dein Agent) daran verdienen, dass dein Buch als Hörbuch-Fassung herauskommt, wenn er keinen Finger dafür gekrümmt hat, diese zu vermitteln? Hat Deiner Einer nämlich klugerweise die Hörbuchrechte behalten, so wird sich der interessierte Produzent von Hörbüchern bei dir direkt melden, anstatt bei deinem Verlag, und die Rechte an der Hörbuchfassung von dir direkt erwerben (die Lizenz für einen bestimmten Zeitraum.) Wenn du nicht auf dieses Glück warten willst, kannst du dein Werk auch selber und direkt einer Hörbuchfirma anbieten, das kostet dich eine freundliche Email.


So kann ein Autor an seinem Werk verdienen, nicht nur an der einmaligen Vergabe aller seiner Rechte für einen Vorschuß von 5000 € und mickrigen Tantiemen, sondern wieder und wieder durch die einzelne Vergabe der Rechte. Durch Verkauf (Lizenz) der Verwertungsrechte z.B. an einer Übersetzung ins Englische, wobei der Vertrag mit dem englischsprachigen Verlag begrenzt ist auf eine reine Taschenbuchausgabe, so hat Deiner Einer noch immer die englischsprachigen Rechte an einer Hörbuchausgabe, noch immer die Rechte an einer Verfilmung in Englisch und Deutsch, die Rechte am englischen und deutschsprachigen Ebook, die Hardcover-Rechte, an Sonderausgaben, der Bearbeitung als Bühnenstück usw.


Dean Wesley Smith berichtet, dass er mit einer seiner Kurzgeschichten über 10.000 $ eingenommen hat, indem er sie an mehrere Anthologien und Magazine „verkauft“ hat (lizensiert), sowie selber sowohl digital als auch als Print auf Amazon und anderen Plattformen anbietet, eine Option auf Verfilmung „verkauft“ hat, die Audiorechte und die Rechte für ein Computerspiel vergeben hat und das alles, indem er diese Geschichte noch immer in seiner „Magic Bakery“ zum Verkauf anbieten kann.

Ok, Respekt, Mr Smith. 10.000 $ mit einer Kurzgeschichte zu verdienen, das muss man erst einmal hinbekommen. Natürlich hat nicht jeder das Glück, das Hollywood oder Sony Entertainment bei einem Anklopfen um aus seiner Kurzgeschichte einen Film und ein Computerspiel machen wollen. Es geht hier aber darum, dass es möglich ist.
Und somit auch darum, dass es möglich ist, mit dem Schreiben Geld zu verdienen; wenn man geschickt mit seinen Verwertungsrechten umgeht.
Dean Wesley Smith ist ein Vielschreiber, er hat hunderte von Geschichten, Romanen und Arbeiten als Ghostwriter draußen. Er schreibt täglich und sagt auch ganz deutlich, dass man von 1-2 veröffentlichten Romanen und einer Kurzgeschichte nicht leben kann.
Aber wenn man viele Werke anzubieten hat, dann müssen die einzelnen gar nicht einmal viel Geld einbringen, wenige Dollar im Monat genügen, damit sich ein steter Fluss an Einnahmen bildet, der den Autor über Wasser (und am Schreiben) hält.
Es hilft, seine Verwertungsrechte nicht pauschal und einmalig abzugeben, sondern so viel von diesen wie möglich zu behalten, seine Verträge zu verhandeln, und selbst aktiv zu werden um neue Vertriebswege ausfindig zu machen.
J.K. Rowling z.B. hat die Ebook-Rechte an ihren Harry Potter Büchern behalten, es gibt diese ausschließlich über ihre eigene Plattform Pottermore.com zu kaufen, genauso wie die digitalen Hörbuchrechte. Miss Rowling war so klug, diese Rechte zu behalten, um sie selbst auszuüben - und Deiner Einer kann das auch. 

 Denn nun weiß Deiner Einer ja Bescheid, und wird sich in Zukunft die Vergabe seiner Verwertungsrechte genauer überlegen.
Das alles gibt es auch noch einmal als Zusammenfassung in meinem Ebook: