Business Bunny Teil 17 |
§ 9 Verramschung, Makulierung
1.
Der Verlag kann die gedruckten Ausgaben des
Werkes verramschen, wenn der Verkauf in zwei aufeinanderfolgenden
Kalenderjahren unter …… Exemplaren pro Jahr gelegen hat. Am Erlös ist der Autor
in Höhe seines sich aus § 4 Absatz 2 ergebenden Grundhonorarprozentsatzes
beteiligt.
Bedeutet:
Verramschung bedeutet, dass der Verlag den
Ladenpreis aufhebt und den Titel für einen deutlich geringeren Preis (auf dem
Grabbeltisch) anbietet.
Was ist zu beachten?
Hier wird festgelegt wie viele Exemplare pro
Jahr verkauft worden sein müssen, damit der Titel nicht verramscht wird. Üblich
sind 100 Exemplare. Das kann für einen Thriller-Roman wenig sein, für einen
hochpreisigen Bildband aber sehr viel.
Der Autor wird am Verkauf zum Ramsch-Preis
weiterhin mit seinem üblichen Prozentsatz Tantiemen beteiligt, was bedeutet, dass
er von dem Verkauf der Ramschexemplare keinen Gewinn mehr hat, da der Verlag
den Ramschpreis so niedrig ansetzen wird, dass er gerade einmal seine
Produktionskosten wieder reinbekommt.
2.
Erweist sich auch ein Absatz zum Ramschpreis als
nicht durchführbar, kann der Verlag die Restauflage makulieren.
Bedeutet:
Was Makulieren bedeutet erfahrt ihr hier.
(Hinweis: hat etwas mit Klopapier zu tun.)
Nicht geregelt ist, warum eine Teilauflage
nicht mehr verkaufbar war, auch nicht zum Ramschpreis. Die Ursache könnte u.U.
sein, dass der Verlag seiner Verbreitungspflicht nicht oder nicht in vollem
Umfang nachgekommen ist (sprich: Das Buch nicht bei Händlern ausliegt.)
3.
Der Verlag ist verpflichtet, den Autor von einer
beabsichtigten Verramschung bzw. Makulierung zu informieren. Der Autor hat das
Recht, durch einseitige Erklärung die noch vorhandene Restauflage bei
beabsichtigter Verramschung zum Ramschpreis abzüglich des Prozentsatzes seiner
Beteiligung und bei beabsichtigter Makulierung unentgeltlich – ganz oder
teilweise – ab Lager zu übernehmen. Bei beabsichtigter Verramschung kann das
Übernahmerecht nur bezüglich der gesamten noch vorhandenen Restauflage ausgeübt
werden.
Bedeutet:
Der Verlag muss den Autor vor der
Verramschung informieren. Der Autor kann sich entscheiden, ob er den Vertrag
kündigen will, denn eine Verramschung ist keine vertragsgemäße Verbreitung im
Sinne des Verlagsgesetzes! Dennoch muss der Autor von sich aus kündigen, wenn
er die Rechte wieder haben will, der Vertrag endet nicht automatisch mit der
Verramschung.
Was ist zu beachten:
Der Autor kann, wenn er möchte, die
Restauflage abkaufen, bevor sie verramscht wird, allerdings zwingt der
Normvertrag ihn, die Gesamtauflage abzukaufen. Besser wäre eine Vereinbarung in
der er auch eine Teilauflage abkaufen kann. Im Falle der Makulierung
(Vernichtung) hingegen, hat der Autor das Recht, die Restexemplare unentgeltlich
abzunehmen, auch teilweise. Allerdings ab Lager, d.h. er muss sie selber mit
einem Lastwagen abholen und dann bei sich in der Wohnstube stapeln. Ob sich das
für den Autor lohnt kann man nur im Einzelfall sagen…
4.
Das Recht des Autors, im Falle der Verramschung
oder Makulierung vom Vertrag zurückzutreten, richtet sich nach § 8 Absatz 1.
Bedeutet:
Bedeutet:
Da Verramschung nicht als vertragsgemäße Verbreitung gilt, kommt der
Verlag im Falle einer Verramschung nicht mehr seinen Pflichten als Verlag nach,
und der Autor darf kündigen.
Was ist zu beachten?
Näheres dazu steht hier.
Was ist zu beachten?
Näheres dazu steht hier.
Beim nächsten Mal schauen wir uns die letzten Paragrafen an: § 10Rezensionen, § Urheberrecht & Copyright-Vermerk, sowie § 2 Änderungen derEigentums-und Programmstrukturen des Verlages.
Oder lest nach in meinem Ebook.
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