Business Bunny Teil 14 |
(Wer es noch nicht gelesen hat, den bitte ich, vorher meinen Post "Ich schreibe ein Buch und werde reich" zu lesen, in dem Grundsätzliches zur Vergütung von Autoren erklärt wird und zum Verständnis des folgenden hilft.)
§ 4 Honorar
Als Vergütung für alle nach diesem Vertrag von dem Autor zu
erbringenden Leistungen sowie zur Abgeltung aller gemäß § 2 dieses Vertrages
eingeräumten Rechte erhält der Autor folgende Vergütung:
1) Der
Verlag zahlt dem Autor einen nicht rückzahlbaren, mit allen Ansprüchen des
Autors aus diesem Vertrag verrechenbaren Vorschuss in Höhe von ….. Euro. Dieser
Vorschuss ist fällig
Zu … % bei Abschluss des Vertrages
Zu … % bei Ablieferung des
Manuskriptes gemäß § 1 Absatz 1 und § 5 Absatz 1
Zu … % bei Erscheinen des Werkes,
spätestens am ….
Bedeutet: Der Verlag zahlt einen
Vorschuss, der vom Autor nicht zurückgezahlt werden muss, auch wenn die Erlöse
aus dem Verkauf des Buches unter diesen Betrag fallen.
Was ist zu beachten:
Bevor der Vorschuss jedoch nicht
getilgt ist, werden keine weiteren Honorarzahlungen mehr ausgeschüttet. Auch
die Erlöse aus Nebenrechten können mit dem Vorschuss verrechnet werden, bis dieser
getilgt ist.
Der Autor erhält als Honorar für
die verlagseigene Verwertung der eingeräumten Rechte für jedes verkaufte,
bezahlte und nicht remittierte Exemplar der
a) …..
– Ausgabe
… %
… % von …. bis …. Exemplaren
… % ab … Exemplaren.
b) ….
– Ausgabe
… %
… % von …. bis … Exemplaren
… % ab … Exemplaren
Bedeutet:
Bezahlt werden nur nicht remittierte Exemplare, (siehe Business Bunny 5)
Die Höhe
des Prozentsatzes sind Verhandlungssache.
Was ist
zu beachten:
Nicht
jeder Verlag bietet Staffelungen der Prozente an. Bei einer hohen Startauflage
ist diese aber zu empfehlen.
Des Nettoladenpreises (gebundener Ladenverkaufspreis abzüglich
Mehrwertsteuer).
Der
Nettoladenpreis ist der Ladenverkaufspreis, von dem die Mehrwertsteuer
abgezogen worden ist, zurzeit 7% bei Büchern, 19% bei CDs oder DVDs, also auch
Hörbüchern und bei Ebooks.)
Oder (auch z.B. bei nicht preisgebundenen Produkten wie Hörbüchern)
Des Nettoverlagsabgabepreises (gebundener bzw. unverbindlich
empfohlener Ladenverkaufspreis abzüglich Umsatzsteuer und gewährter Rabatte/
eines Durchschnittsrabattes von derzeit … %).
Bei
dieser Variante wird das Honorar von dem Preis errechnet, den der Verlag vom
Handel erhält, wobei ebenfalls die Mehrwertsteuer abgezogen wird. Da
Buchhandlungen einen Rabatt von 25% bis 50% erhalten, muss der Honorarsatz
dementsprechend deutlich höher liegen.
Hier ein
Rechenbeispiel:
10 %
Honorar für eine Hardcoverausgabe von 19,80 € = 19,80 Ladenpreis / 18,50
Nettoladenpreis, davon 10% Autorenhonorar = 1,85 €
Hardcoverausgabe
19,80 €, abzüglich Mehrwertsteuer 18,50 € abzüglich Händlerrabatt 40% =
Verlagsabgabepreis 11,10 €. Damit der Autor ebenfalls auf 1,85 € Honorar kommt,
müsste er einen Honorarsatz von 16,7 % erhalten.
Welche
Form gewählt wird, hängt davon ab, wie der Verlag üblicherweise abrechnet. Oft
ist aufgrund von internen Buchhaltungsarten eine Änderung in andere
Abrechnungsarten nicht möglich. Der Autor sollte nur darauf achten, dass das
Endhonorar stimmt.
- a)Der Autor erhält als Honorar im Falle der verlagseigenen Verwertung von unkörperlichen Ausgaben ein Honorar in Höhe von … % vom Nettoverlagserlös (= der unmittelbaren Verwertung des Werkes zuzuordnende Verlagseinnahmen abzüglich Mehrwertsteuer) unabhängig davon, ob die öffentliche Zugänglichmachung über eigene oder fremde Plattformen stattfindet.
Unkörperliche
Ausgaben sind Ebooks. Ob Ebooks der Buchpreisbindung unterliegen werden oder
nicht, ist unklar. Bei einer Abrechnung auf Basis des Nettoverlagserlöses will
der Verlag Rabattaktionen und Gratisexemplare möglich machen. Dabei werden
sowohl Mehrwertssteuer als auch Händlerrabatte abgezogen. Für den Autor ist dies
nicht sehr attraktiv, zumal er kein Mitspracherecht hat, auf welchen
Plattformen sein Werk erscheint.
c) Wird
das Werk als Teil eines Angebots mit mehreren Werken verwertet, erhalten
sämtliche Autoren, deren Werke beteiligt sind, insgesamt den oben genannten
Honorarsatz. Der Anteil des Autors bestimmt sich unter Zugrundelegung des
Umfangs /z.B. Seitenzahl, genutzte Speicherkapazität etc.) oder des regulären
Einzelpreises seines Werkes im Verhältnis zu den anderen beteiligten Werken
oder – im Falle der gemeinsamen Verwertung durch Dritte – durch den von diesem
Dritten einheitlich gegenüber allen seinen Vertragspartnern angewendeten
verteilungsschlüssel, sofern dieser nicht offensichtlich unbillig ist.
Bedeutet:
Hier
wird festgelegt, was der Autor erhält, wenn sein Werk z.B. in einem Sammelband
erscheint.
- Der Autor erhält für alle sonstigen Verwertungsformen und Ausgaben eine angemessene Vergütung, über die sich die Parteien bei beabsichtigter Nutzungsaufnahme durch den Verlag verständigen werden.
Bedeutet: Will der Verlag weitere
Nutzungsarten ausüben, muss die Vergütung dafür verhandelt werden. Was
„angemessen“ ist, legt der Normvertrag nicht fest.
Die Höhe der Prozente sind Verhandlungssache. Sie liegen aber im Taschenbuchbereich bei etwa 6 % bei einer Auflagenhöhe bis 25.000 Exemplare und können gestaffelt werden bis zu 9 % ab mehr als 100.000 Exemplaren.
Im Hardcover-Bereich beginnen die Prozente in etwa bei 9% bis 10.000 Exemplaren und können sich staffeln auf 12% ab einer Auflagenhöhe von 50.000 Exemplaren oder mehr.
Ebooks werden zur Zeit mit etwa 25% vergütet - ohne Staffelung, da es bei digitalen Büchern keine Auflage gibt, kann der Autor auch nicht von einem höheren Abverkauf profitieren, verdient aber von Anfang an mehr, da Druck-,Transport-und Lagerhaltungskosten entfallen.
Der Vorschuss ist ebenfalls Verhandlungssache und unmittelbar an die Höhe der Startauflage und der zu erwartenden Verkaufsmenge gekoppelt.
Vorschüsse werden seit Jahren immer kleiner und können bei einer so geringen Summe wie 2.000,- Euro starten; üblich sind bei den großen Verlagen in etwa 5.000 bis 20.000 Euro; gehypte Newcomer erreichen auch schon mal Summen von 100.000 Euro (was nicht immer zu ihrem Besten ist, siehe Business Bunny Teil 3: "Je höher der Vorschuss desto höher die Erwartungen")
Für heiß erwartete Romane von Starautoren wurden auch schon Rekordsummen von 3 Million Dollar gezahlt (Carlos Ruiz Zafón:"Das Spiel des Engels").
Als kleiner Neuautor hat man in der Regel nicht viel Verhandlungsspielraum.
Anstatt an der Höhe des Vorschusses oder der Prozente zu schrauben, sollte der Autor lieber versuchen sein Marketingbudget und die Aufmerksamkeit, die sein Buch im Verlag erhalten wird, zu erhöhen. (Besserer Platz in den Vorschauen etc.)
Und dann kann er eigentlich nur noch hoffen, dass sich seine Auflage gut abverkauft und der Verlag weiterhin Interesse daran haben wird, Bücher mit ihm zu machen.
Hier geht es weiter: §5 Manuskriptablieferung, §6 Freiexemplare und §7 Satz und Korrektur.
Und das alles gibt es auch noch einmal nachzulesen in meinem Ebook:
Die Höhe der Prozente sind Verhandlungssache. Sie liegen aber im Taschenbuchbereich bei etwa 6 % bei einer Auflagenhöhe bis 25.000 Exemplare und können gestaffelt werden bis zu 9 % ab mehr als 100.000 Exemplaren.
Im Hardcover-Bereich beginnen die Prozente in etwa bei 9% bis 10.000 Exemplaren und können sich staffeln auf 12% ab einer Auflagenhöhe von 50.000 Exemplaren oder mehr.
Ebooks werden zur Zeit mit etwa 25% vergütet - ohne Staffelung, da es bei digitalen Büchern keine Auflage gibt, kann der Autor auch nicht von einem höheren Abverkauf profitieren, verdient aber von Anfang an mehr, da Druck-,Transport-und Lagerhaltungskosten entfallen.
Der Vorschuss ist ebenfalls Verhandlungssache und unmittelbar an die Höhe der Startauflage und der zu erwartenden Verkaufsmenge gekoppelt.
Vorschüsse werden seit Jahren immer kleiner und können bei einer so geringen Summe wie 2.000,- Euro starten; üblich sind bei den großen Verlagen in etwa 5.000 bis 20.000 Euro; gehypte Newcomer erreichen auch schon mal Summen von 100.000 Euro (was nicht immer zu ihrem Besten ist, siehe Business Bunny Teil 3: "Je höher der Vorschuss desto höher die Erwartungen")
Für heiß erwartete Romane von Starautoren wurden auch schon Rekordsummen von 3 Million Dollar gezahlt (Carlos Ruiz Zafón:"Das Spiel des Engels").
Als kleiner Neuautor hat man in der Regel nicht viel Verhandlungsspielraum.
Anstatt an der Höhe des Vorschusses oder der Prozente zu schrauben, sollte der Autor lieber versuchen sein Marketingbudget und die Aufmerksamkeit, die sein Buch im Verlag erhalten wird, zu erhöhen. (Besserer Platz in den Vorschauen etc.)
Und dann kann er eigentlich nur noch hoffen, dass sich seine Auflage gut abverkauft und der Verlag weiterhin Interesse daran haben wird, Bücher mit ihm zu machen.
Hier geht es weiter: §5 Manuskriptablieferung, §6 Freiexemplare und §7 Satz und Korrektur.
Und das alles gibt es auch noch einmal nachzulesen in meinem Ebook:
Danke für diese wunderbar hilfreichen Tipps! Diesen Kommentar würde ich gerne auf jeder Seite zu den Verlagsverträgen hinterlassen. Einfach große Klasse und Gold wert für alle Autor:innen!
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